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Podcast «Artikel Sieben» - #11: Fürsorgerische Unterbringung und Autismus

31.10.2024

Unser Podcast «Artikel Sieben» rückt die Menschenrechte in der Schweiz ins Zentrum. Einzelne Fälle machen gravierende Lücken im Menschenrechtsschutz sichtbar. Zum Start der 2. Staffel geht es in der elften Folge um die Frage, ob die Fürsorgerische Unterbringung und damit verbundene Zwangsmassnahmen wie Zwangsmedikation, Isolation und ans Bett Fixieren im Einklang mit dem Völkerrecht stehen. Insbesondere dann, wenn diese Mittel zur Krisenintervention bei Autist*innen eingesetzt werden. Gesprächspartnerin ist Marianne Aeberhard, Geschäftsleiterin von humanrights.ch.

In der Schweiz darf eine Person gegen ihren Willen in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie an einer «psychischen Störung, geistiger Behinderung oder schwerer Verwahrlosung»  leidet und sofern die notwendige Behandlung oder Betreuung nicht anders gewährleistet werden kann. In diesen Fällen sprechen wir von Fürsorgerischer Unterbringung (FU). Dabei muss zwingend eine ernsthafte Selbstgefährdung vorliegen und unter bestimmten Voraussetzungen kann auch eine Fremdgefährdung berücksichtigt werden. Die Voraussetzungen für die Anordnung der FU, sowie für mögliche damit verbundene medizinische Zwangsbehandlungen wie Zwangsmedikation oder Fixationen sind im Zivilgesetzbuch ab Artikel 426 geregelt – und entsprechend in der Schweiz zulässig.

Zum Start der 2. Staffel geht es in der elften Folge um die Frage, inwiefern diese gesetzlichen Grundlagen und diese Praxis gegen Grundrechte und in internationalen Abkommen verankerte Menschenrechte verstossen. Es wird die Geschichte eines Menschen im Autismus-Spektrum geschildert, der in einer akuter Krise Hilfe in einer Psychiatrie sucht – und zuerst Monate ohne Beschäftigung in einem Mehrbettzimmer der Akutstation verbringt, sich plötzlich an ein Bett fixiert und sediert in Isolation wiederfindet und erst danach realisiert, dass anscheinend in der Zwischenzeit eine FU für ihn angeordnet worden war.

Marianne Aeberhard, Geschäftsleiterin von humanrights.ch erklärt, warum solche Zwangsmassnahmen generell für Menschen mit Behinderungen nicht zulässig sein sollten und wie diese speziell für Menschen im Autismus-Spektrum nicht zielführend sind. Sie geht darauf ein, dass die Schweiz seit bald zwanzig Jahren für ihren Umgang mit Kindern mit Behinderungen und speziell Autist*innen vom Kinderrechtsausschuss der UNO gerügt wird. Sie schildert die Aktivitäten des Bundes, die bis heute für den grösseren Teil der betroffenen Autist*innen wenig Wirkung gezeigt haben – insbesondere in Anbetracht der diversen Skandale in spezialisierten Einrichtungen für Kinder im Autismus-Spektrum, die in den letzten Jahren durch die Medien bekannt wurden.

«Artikel Sieben» wird herausgegeben von humanrights.ch und produziert von podcastlab.ch. Die einzelnen Folgen sind in allen Podcastkanälen zu hören oder können auf dieser Seite direkt abgespielt werden.