28.06.2024
Unser Podcast «Artikel Sieben» rückt die Menschenrechte in der Schweiz ins Zentrum. Einzelne Fälle machen gravierende Lücken im Menschenrechtsschutz sichtbar. In der zehnten Folge geht es um das Recht auf Privatsphäre und um die Überwachung, die die Schweiz im Rahmen der Kabelaufklärung durchführt. Gesprächspartner sind Viktor Györffy, Präsident von grundrechte.ch und Erik Schönenberger von der Geschäftsstelle der Digitalen Gesellschaft Schweiz.
Im September 2016 nahm die Schweizer Stimmbevölkerung das Nachrichtendienstgesetz (NDG) an. Somit wurde auch die Kabelaufklärung, die im 7. Abschnitt des 3. Kapitel des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) geregelt ist, eingeführt. Die Kabelaufklärung ermöglicht es dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) auf Datenströme, die die Schweizer Grenze überqueren, zuzugreifen und diese nach Stichworten zu durchsuchen. Da die meiste Internetkommunikation der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netzwerke führt, ist von einer Massenüberwachung auszugehen.
Viktor Györffy und Erik Schönenberger sprechen in der zehnten Folge des Podcast über die Beschwerde, welche die Digitale Gesellschaft gegen die Kabelaufklärung eingereicht hat, damit diese auf ihre Rechtmässigkeit überprüft wird. Zudem zeigen sie auf, welche Auswirkungen dieses Instrument hat, insbesondere die Verletzung des Quellenschutzes von Journalist*innen und die Verletzung des Anwaltsgeheimnisses. Aber auch, was es für die breite Bevölkerung bedeutet, und wie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und sogar gewisse Verfahrensrechte von der Kabelaufklärung tangiert werden.
Dies ist die letzte Folge der ersten Staffel unseres Podcasts «Artikel Sieben». Nach der Sommerpause geht es im September weiter mit der zweiten Staffel.
«Artikel Sieben» wird herausgegeben von humanrights.ch und produziert von podcastlab.ch. Die einzelnen Folgen sind in allen Podcastkanälen zu hören oder können auf dieser Seite direkt abgespielt werden.