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7. März 2021: Nein zum Verhüllungsverbot!

18.02.2021

Hinter der sogenannten «Burka-Initiative» steht das Egerkinger-Komitee, welches mit der Vorlage angeblich für Freiheit und die Gleichberechtigung der Geschlechter eintreten will. Doch der Schein trügt: Die Initiative wendet sich gegen die Selbstbestimmung der Frau, widerspricht verfassungsrechtlichen Grundsätzen und leistet in keiner Weise einen Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter.

Kommentar des Kollektivs «Les foulards violets»

In einer funktionierenden Demokratie sollte jeder Mensch, unabhängig von seinem Geschlecht oder seiner Religion, eigene Entscheidungen treffen können. Das Vorurteil, dass muslimische Frauen – insbesondere wenn sie Gesichtsschleier tragen – unterdrückt und in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt sind, ist weit verbreitet. Während sich die Volksinitiative zum Verhüllungsverbot stark auf diesen Stereotypen stützt, hat das Kollektiv «Les Foulard Violets» Erfahrungsberichte von Frauen gesammelt und damit den Betroffenen eine Stimme gegeben: Das Tragen eines Gesichtsschleiers ist in den meisten Fällen eine persönliche Entscheidung und geschieht nicht unter Zwang, wie auch Religionssoziologin Mallory Schneuwly Purdie bestätigt. Zwar wird diese Entscheidung oft missverstanden, deswegen ist sie jedoch nicht weniger legitim. Wie der Bundesrat ausserdem in seiner Botschaft zur Initiative festhält, stellt der Zwang zur Gesichtsverhüllung eine Nötigung dar, welche bereits heute nach Artikel 181 des Strafgesetzbuches strafbar ist.

Anstatt die Gleichberechtigung zu fördern, verstärkt die Initiative die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: Von der Verfassungsänderung betroffen wären insbesondere Frauen, die den Niqab tragen. Ihnen den Gesichtsschleier zu verbieten und damit Frauen vorzuschreiben, welche Kleider sie tragen dürfen und welche nicht, ist ein direkter Angriff auf die Gleichstellung und ein Versuch, den Körper der Frau zu kontrollieren. Zudem lenkt die Initiative von der effektiven sexistischen Diskriminierung und Gewalt ab, welche in der Schweiz zum Alltag gehört: Etwa die hohe Anzahl der Frauenmorde oder die überholte und menschenrechtswidrige Definition der Vergewaltigung im Strafgesetzbuch.

In den meisten Kantonen bestehen bereits Vorschriften, welche die Gesichtsverhüllung an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere Sportanlässen, verbieten. Das Parlament und der Bundesrat haben in ihren Debatten zur Initiative das Sicherheitsrisiko der Gesichtsverhüllung von Hooligans diskutiert. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte kam jedoch zum Schluss, dass Sicherheitsbedenken nicht zu einem allgemeinen Verbot der Gesichtsverhüllung führen dürfen. Die allfällige Verwechslung von Hooligans und Frauen, welche aus religiösen Gründen einen Schleier tragen, ist besonders stossend, schafft ein islamophobes Klima und verharmlost Rassismus.

Der UNO-Menschenrechtsausschuss sah im französischen Burkaverbot einen unverhältnismässigen Eingriff in die Religionsfreiheit sowie eine doppelte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion gemäss UNO-Pakt II. Darüber hinaus verstösst der Text der Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» gegen die von der Verfassung garantierte Meinungsäusserungs- sowie die Versammlungsfreiheit. Dies hielt das Bundesgericht im Rahmen seines Urteils zum Tessiner Verhüllungsverbot fest. Der Angriff auf die muslimische Minderheit in der Schweiz ist bezeichnend für eine Politik, die auf der Angst vor dem Fremden und dem Anderssein basiert. Zwar muss in der Tat die symbolische Bedeutung der «Burka-Initiative» bekämpft werden, aber der zugrundeliegende politische Aktivismus ist nicht weniger problematisch.

Die Argumente des Initiativkomitees stehen in einem klaren Widerspruch zu den Grundrechten auf Gleichheit, Selbstbestimmung und der freien Meinungsäusserung. 50 Jahre nach der Einführung des Frauenstimmrechts weist das Ansinnen der Volksinitiative auf das Ausmass der feministischen und antirassistischen Kämpfe hin, die in der Schweiz noch zu führen sind. Wie alle Kollektive des Frauenstreiks rufen «Les Foulards Violets» für den 7. März dazu auf, das Verhüllungsverbot abzulehnen!

Die Argumente von humanrights.ch gegen die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» finden Sie in unserem Argumentarium.