17.11.2020
Die Schweiz ist stolz auf die Menschenrechtslage im Inland. Was ihre internationalen Aktivitäten angeht, wird sie ihrer Rolle als Hauptsitz des UNO-Menschenrechtsrates aber nicht gerecht.
Kommentar von Magdalena Küng, Vorstandsmitglied der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee
Menschenrechte gelten unabhängig von Zeit und Ort. Sie gelten immer und überall. Das bezieht sich auch auf ihre Durchsetzung: Menschenrechte müssen immer und überall gewahrt werden. Am besten funktionieren tut das natürlich in Friedenszeiten. Es ist konstante Aufgabe der Staaten, die Voraussetzungen für einen effektiven Schutz der Menschenrechte zu schaffen – das gilt auch für die Schweiz. Und das versucht sie normalerweise auch; zumindest, was das eigene Staatsgebiet angeht.
Weil die Einhaltung der Menschenrechte der jeweiligen Regierung obliegt, tauchen Kritikpunkte oder Aktivitäten seitens Schweizer Akteur*innen im Ausland selten in der Berichterstattung auf. Für die Schweiz darf das aber nicht heissen, dass die Wahrung von Menschenrechten ausserhalb der eigenen Landesgrenzen keine Rolle spielt. Die NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz wies nach Abschluss des letzten Überprüfungszyklus durch den UNO-Menschenrechtsrat zu Recht darauf hin, dass die Schweiz bezüglich der Menschenrechte international stark im Rampenlicht steht und an diesem Selbstverständnis gemessen wird. Umso mehr sei von der Schweiz menschenrechtliche Kohärenz, auch zwischen Innen- und Aussenpolitik, gefordert.
Die Kriegsgeschäfte-Initiative, die am 29. November an der Urne entschieden wird, setzt an diesem Punkt an: Der verantwortungsvolle Umgang mit Waffen hört nicht an unseren Landesgrenzen auf. Die Initiative rückt dabei die internationale Rüstungsindustrie ins Zentrum – konkreter: Den Schweizer Beitrag zu ihrer Finanzierung. Denn auch wenn die Schweiz sich nicht an konkreten Aktionen beteiligt, finanziert sie Produkte, die überall auf der Welt gegen Zivilistinnen und Zivilisten eingesetzt werden.
Waffen werden zur Unterdrückung von Gesellschaften und zur Destabilisierung ganzer Regionen verwendet. Sie können in die Hände von Kindersoldat*innen und Terrorist*innen gelangen, und zwingen mangels Alternativen die Konfliktparteien dazu, sich am Wettrüsten zu beteiligen und alle Friedensbemühungen zugunsten bewaffneter Aktionen zu vergessen. Die Schweiz finanziert dies mit – und zwar solange, bis Investitionen in die internationale Rüstungsindustrie verboten werden.
Es ist klar, dass nicht jede Waffe automatisch für eine Menschenrechtsverletzung verwendet wird. Es ist jedoch unmöglich zu kontrollieren, wo Waffen Jahre nach ihrem Erstverkauf landen. Das wirkt kontradiktorisch zu allen Bemühungen der Schweiz, Bedingungen herzustellen, unter welchen Menschenrechte am besten gewahrt werden können. Das können wir jetzt ändern: JA zur Kriegsgeschäfte-Initiative am 29. November!