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Handlungsbedarf bei den unterschiedlichen Zugängen zum Recht

11.01.2024

Der Rechtswissenschaftler Dario Haux und der Soziologe Georg Fischer zeigen in einem neuen Beitrag den vielschichtigen Handlungsbedarf beim Zugang zum Recht auf. Sie betonen hierbei, dass es nicht nur den einen Zugang zum Recht gibt. Die verschiedenen Herausforderungen beim Zugang zu den drei Gewalten (Gerichte, Verwaltung und Legislative) sowie zur Rechtswissenschaft deuten vielmehr auf diverse Zugänge zum Recht hin.

Im Zusammenhang mit dem Zugang zum Gericht weisen die Autoren zu Recht kritisch auf die hohen Kostenrisiken eines Zivilverfahrens hin. Dies schreckt viele Personen davon ab, ein Zivilverfahren einzuleiten, obwohl ihnen eigentlich ein Anspruch zustehen würde. Insbesondere sehen sich potenzielle Kläger*innen in der Schweiz derzeit mit hohen Kostenvorschüssen (bis zur Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten) konfrontiert, welche zur Einleitung eines Zivilverfahrens notwendig sind. Überdies liegt aktuell das Inkassorisiko für die Gerichtskosten nach erfolgreichem Prozess bei der klagenden Partei. Denn diese erhält den Kostenvorschuss nach gewonnenem Prozess nicht vom Gericht zurück, sondern muss den Betrag von der unterliegenden Partei zurückfordern.

Ab Anfang 2025 wird die revidierte Zivilprozessordnung in diesem Bereich gewisse Anpassungen mit sich bringen. So können die Kostenvorschüsse nur noch die Hälfte der mutmasslichen Gerichtskosten betragen. Da aber weiterhin die Kantone die Kosten festlegen (und diese auch erhöhen können), muss sich erst zeigen, ob diese Revision tatsächlich eine Verbesserung mit sich bringt. Zudem wird das Inkassorisiko nach erfolgreichem Prozess unter revidiertem Recht dem Gericht bzw. dem Staat auferlegt. Die erfolgreich klagende Partei erhält neu den Vorschuss zurück, was zu begrüssen ist. Andere Probleme im Kostenrecht bleiben aber weiterhin. Auf diese Probleme hat humanrights.ch in der Vergangenheit ausführlich aufmerksam gemacht.

Hinsichtlich des Zugangs zur Exekutive heben Haux und Fischer vor allem hervor, dass ein öffentlicher Zugang zu Verwaltungsdokumenten wichtig sei. Nach Ansicht der Autoren hat in dieser Hinsicht das Öffentlichkeitsgesetz des Bundes einen wichtigen Perspektivenwechsel hervorgerufen. Der zentrale Aspekt des Gesetzes ist, dass im Grundsatz ein Anspruch der Allgemeinheit auf Einsicht in die Akten der Bundesverwaltung besteht, begrenzt durch allfällige Geheimhaltungsinteressen. Vor Inkrafttreten des Gesetzes ging man hingegen grundsätzlich davon aus, dass derartige Akten geheim sind und nur im Ausnahmefall der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden müssen.

In der Praxis ist der Zugang zur Exekutive aber auch unter Geltung des Öffentlichkeitsprinzips problematisch: So lehnt der Bund trotz Öffentlichkeitsprinzip viele Auskunftsgesuche ab (z.B. von Journalist*innen). Eine empirische Studie hat denn auch gezeigt, dass eine überdurchschnittlich hohe Anzahl der gerichtlich angefochtenen Behördenentscheide zu Auskunftsersuchen vom Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wird.

Auch der Zugang zur Legislative ist, wie Haux und Fischer betonen, im Rechtsstaat essenziell. Weil das Öffentlichkeitsgesetz für das Parlament nicht gilt, ergeben sich hier besondere Herausforderungen. Zum Beispiel werden die geheimen Sitzungen der parlamentarischen Kommissionen in der Schweiz kritisiert.

Nebst dem Zugang zu den drei Gewalten nennen die Autoren schliesslich auch den Zugang zur rechtswissenschaftlichen Forschung als zentralen Baustein der diversen Zugänge zum Recht. Damit ein möglichst offener rechtlicher Diskurs entstehen kann, müssen Forschungsergebnisse für alle und kostenlos zur Verfügung stehen. Dies nicht zuletzt auch, weil der weitaus grösste Teil dieser Forschung durch die Allgemeinheit finanziert wird.

Wie auch die Autoren betonen, sind unter anderem folgende Lösungsansätze bei beinahe allen soeben beschriebenen Problemen relevant: Die Senkung von finanziellen Hürden, die Öffnung der rechtlichen Diskurse und Vereinfachungen des Zugangs zu Information (namentlich durch den Einsatz neuer Technologien).

Zum vollständigen Artikel von Dario Haux und Georg Fischer geht es hier.

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