27.02.2018
Nach der dritten periodischen Überprüfung (UPR) der Menschenrechtssituation in der Schweiz durch den UNO-Menschenrechtsrat in Genf vom 9. November 2017 hat der Bundesrat am 21. Februar 2018 bekannt gegeben, welche der 63 offen gelassenen Empfehlungen er annimmt oder ablehnt. Nach der Konsultation mit den Kantonen und den zuständigen Bundesstellen steht nun fest, dass die Schweiz knapp zwei Drittel der offenen Empfehlungen annimmt.
Dritter UPR-Zyklus 2017 - 2018
Am 9. November 2017 formulierten die Staaten im Rahmen der Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates 251 Empfehlungen an die Adresse der Schweiz. Davon wurden 188 Empfehlungen ad hoc angenommen oder abgelehnt, und 63 wurden zunächst offen gelassen.
Nach dem Entscheid des Bundesrats vom 21. Februar 2018 hat die Schweiz im dritten UPR-Zyklus insgesamt 160 Empfehlungen angenommen und 91 Empfehlungen abgelehnt.
Einen ausführlichen Artikel zum Ablauf und den Schwerpunkten des dritten UPR-Zyklus sowie eine systematisierte Zusammenstellung sämtlicher Empfehlungen an die Schweiz finden sich unter folgenden Links:
- UPR-Überprüfung der Menschenrechtssituation: Schweiz erhält 251 Empfehlungen
Artikel auf humanrights.ch vom 15.11.2017 - Dritter UPR-Zyklus zur Schweiz 2017-2018: Überblick über die Empfehlungen
Systematische Darstellung durch humanrights.ch vom März 2018
Position des Bundesrats zu den offenen Empfehlungen
Die Konsultation mit den Kantonen und den zuständigen Bundesstellen im Zusammenhang mit den 63 offenen Empfehlungen dauerte knapp vier Monate. Mit dem Entscheid vom 21. Februar 2018 steht fest, dass 40 der offenen Empfehlungen angenommen und 23 abgelehnt werden. Nachfolgend wird auf einige ausgewählte Empfehlungen und die Begründung für deren An- oder Ablehnung näher eingegangen.
Ratifikationen
Die Ratifikation des Zusatzprotokolls zur Behindertenrechtskonvention, der UNESCO Konvention gegen Diskriminierung in der Bildung und des Vertrags zum Verbot von Nuklearwaffen lehnt der Bundesrat ab. Begründet wird der Entscheid damit, dass man mit den entsprechenden Instrumenten noch keine ausreichenden Erfahrungen gemacht habe oder die Beurteilung der Implikationen noch nicht abgeschlossen sei.
Nationale Menschenrechtsinstitution
Sämtliche Empfehlungen wurden angenommen, welche die Implementierung einer nationalen Menschenrechtsinstitution unter Berücksichtigung der Pariser Prinzipien fordern (Richtlinien, welche die gesetzliche Verankerung, ein umfassendes Mandat, eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung, eine garantierte Unabhängigkeit gegenüber der Regierung, eine pluralistische Vertretung der gesellschaftlichen Kräfte sowie eine Zugänglichkeit für besonders verletzliche Gruppen verlangen). Über ein entsprechendes Gesetz werde zurzeit beraten. Die Annahme dieser Empfehlungen präjudiziere allerdings nicht den Entscheid des Parlaments und des Bundesrates in dieser Angelegenheit.
Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Menschenrechten
Die Schaffung eines unabhängigen Mechanismus zur Sicherstellung der Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Menschenrechten lehnt der Bundesrat ab. Volksabstimmungen seien ein fundamentales Element der Demokratie in der Schweiz. Die Schweiz achte ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen, Konflikte mit den Menschenrechten und Volksinitiativen würden im Rahmen einer Einzelfallprüfung berücksichtigt.
Konzernverantwortung
Der Bundesrat lehnt eine rechtlich bindende und umfassende Normierung der menschenrechtlichen Verantwortlichkeit von internationalen Unternehmen mit Sitz in der Schweiz ab. Eine solche sei zu restriktiv und zudem sei ein nationaler Aktionsplan zur Implementierung der «UN Guiding Principles on Business an Human Rights» bereits in Kraft. Lediglich eine Empfehlung betreffend der «Intensivierung» der Aufsicht wurde angenommen.
Diskriminierung der LGBTI-Gemeinschaft
Abgelehnt wurden Empfehlungen, welche ein spezifisches Gesetz gegen die Diskriminierung der LGBTI-Gemeinschaft oder einen nationalen Aktionsplan fordern. Der Bundesrat erachtet den rechtlichen Schutz als ausreichend. Zudem werde über eine Anpassung von der Diskriminierungsstrafnorm (Art. 261bis StGB) beraten.
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Ein Grossteil der offenen Empfehlungen wurde angenommen, welche die Förderung der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern fordern (inkl. nationaler Aktionsplan/Strategie, gender-budgeting process, Förderung der ausgeglichenen Vertretung in Führungspositionen). Empfehlungen, welche eine ausgeglichene Vertretung auch in der Politik fordern, wurden allerdings – mit Hinweis auf den diesbezüglichen Parlamentsentscheid – abgelehnt.
Sicherstellung von Minimalstandards in Aufnahmezentren für Asylsuchende
Die Forderung nach Minimalstandards für die kantonalen Aufnahmezentren und den Verfahrenszentren des Bundes für Asylsuchende wurde vom Bundesrat akzeptiert. Er verweist diesbezüglich auf die vereinheitlichten Standards im Rahmen der Restrukturierung des Asylprozesses. Auch in den betroffenen Kantonen sei die Implementierung solcher Standards geplant.
Die offizielle Besiegelung der Resultate des dritten UPR-Zyklus der Schweiz wird am 15. März 2018 während der sogen. «outcome session» im Menschenrechtsrat in Genf stattfinden. Bei dieser Gelegenheit wird sich die NGO-Plattform Menschenrechte mit einer Einschätzung zum Ausgang des Verfahrens äussern.
Dokumentation
- Bundesrat verabschiedet Stellungnahme zu Empfehlungen an die Schweiz
Medienmitteilung EDA, 21.02.2018 - Entscheid und Begründung zu den offenen Empfehlungen
Report der Arbeitsgruppe des Bundes, 21.02.2018 (englisch) - Report of the Working Group on the Universal Periodic Review: Switzerland
A/HRC/37/12, 29.12.2017