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M.F. gegen die Schweiz

21.02.2023

Mitteilung Nr 126/2020, Entscheid vom 7. Februar 2023

Eine beim Ausschuss für die Rechte des Kindes (KRK) eingereichte Beschwerde führte dazu, dass die Schweiz das Asylverfahren im konkreten Fall von vier kurdischen Flüchtlingskindern aus Syrien und ihrer Mutter wieder aufgenommen hat. Nach einer Anhörung der Kinder gewährte die Schweiz ihnen schlussendlich Asyl. Dafür gab es Lob vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes.

Die in Syrien geborene Mutter der vier Kinder wurde im Alter von 11 Jahren zwangsverheiratet und war Opfer sexueller Gewalt. Sie gebar die vier Kinder im Teenageralter. Die Familie floh 2017 vor dem andauernden Bürgerkrieg in Syrien. Sie erhielten in Bulgarien Asyl, wurden jedoch aus dem Asylbewerberlager ausgewiesen und mussten auf der Strasse nach Essen betteln. Nach drei Monaten verliessen sie Bulgarien, um in Deutschland Asyl zu beantragen. Aufgrund der Gewalttätigkeit des Vaters wurde der Mutter dort 2019 Schutzmassnahmen gewährt. Aus Angst vor ihrem Ehemann nahm die Mutter ihre Kinder mit in die Schweiz.

Der Asylantrag hier wurde jedoch abgelehnt, und im August 2020 ordnete das SEM die Ausschaffung der Familie nach Bulgarien an, wo sie bereits als Flüchtlinge anerkannt waren. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ihre Beschwerde abgewiesen hatte, wandte sich die Familie mit einer Petition an den Ausschuss für die Rechte des Kindes. Laut ihrer Begründung sei eine Ausweisung nach Bulgarien, wo sie bereits unter schlechten Lebensbedingungen gelebt hatten (einschliesslich fehlendem Zugang zu medizinischer Versorgung und Bildung), verstosse gegen diverse Artikel der KRK. So sei beispielsweise das Wohl des Kindes (Art. 3) oder der Schutz vor jeder Form von körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung (Art. 19) nicht gewährleistet. Der Ausschuss forderte die Schweiz auf, vorläufige Massnahmen zu ergreifen, um die Ausweisung auszusetzen, bis der Ausschuss die Beschwerde geprüft hat.

Die Schweizer Behörden haben den Fall der Familie wieder aufgenommen und sie schliesslich als Flüchtlinge anerkannt. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes beschloss, die Prüfung der Beschwerde am 25.1.2023 einzustellen, da die Familie nicht mehr von einer Abschiebung nach Bulgarien bedroht ist.

Dieser Fall zeigt, dass dieser Beschwerdemechanismus durchaus Potenzial hat, um Kindern sofortige Hilfe zukommen zu lassen. Fünf Fälle von individuellen Mitteilungen, die dem Ausschuss für die Rechte des Kindes vorgelegt wurden, führten zu einer erneuten Prüfung des Asylentscheids durch die Schweiz. Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall für viele andere schutzbedürftige asylsuchende Kinder und ihre Angehörigen.