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Zwischenbilanz zu den drei UPR-Zyklen 2008 - 2017 aus Schweizer Perspektive

05.06.2018

Eine neue Broschüre des Schweizerischen Komptenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) befasst sich mit den ersten drei Zyklen der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) der Schweiz durch den UNO-Menschenrechtsrat.

Die übersichtlich gestaltete Broschüre erklärt zuerst einmal das UPR-Verfahren und dessen Ausgestaltung in der Schweiz. Interviews mit Vertreter/innen der NGOs, der Kantone und des Bundes geben der trockenen Materie etwas mehr Leben.

Thematische Dauerbrenner

Eine statistische Auswertung der UPR-Empfehlungen von 2008, 2012 und 2017 zur Schweiz ergibt einige erhellende Resultate, insbesondere was die «thematischen Dauerbrenner» angeht. Im zweiten Teil der Broschüre werden drei ausgewählte Dauerbrenner näher angeschaut: Die Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt, das Verbot von Körperstrafen gegen Kinder sowie die rassistisch motivierte Gewalt durch Polizeiangehörige.

Resultat: Obwohl die Schweiz in den drei Themenbereichen allerlei getätigte Massnahmen vorweisen kann, hat sich kaum etwas bewegt, um den Hauptforderungen der entsprechenden Empfehlungen nachzukommen. Der internationale Rückenwind für bestimmte kontroverse Anliegen vermag nicht, diese gegen politische Widerstände durchzusetzen, wie die Autoren/-innen in ihrem Fazit etwas ernüchtert schreiben.

Was bringt's?

Ob die UPR zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage in der Schweiz führt, wird auch in den Interviews eher skeptisch beurteilt. Ziemlich abgebrüht meint der Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen, Roland Mayer, dass an die UPR-Empfehlungen oft unrealistische Erwartungen geknüpft würden: «Eigentlich werden eh nur Empfehlungen angenommen, wo die Prozesse bereits laufen. So gesehen braucht es kein Follow-up-Verfahren zur UPR.» Dies bringt wohl treffend auch die Haltung vieler Beteiligter von Seiten des Bundes zum Ausdruck.

Das heisst: Die politische Wirkung der UPR-Empfehlungen blieb bisher trotz hohem Aufwand der beteiligten Akteure gering. Dazu passt, dass ein Follow-up-Prozess zu den UPR-Empfehlungen in der Schweiz nach wie vor kaum stattfindet. Das ganze Verfahren droht – nicht zuletzt wegen fehlender Ressourcen –, zu einem Ritual zu verkommen, wie auch der Vertreter der Schweizer Mission in Genf, Lukas Heinzer, im Interview in Bezug auf den internationalen Kontext feststellt.

Natürlich hat die UPR auch positive Nebenwirkungen – vor allem im Bereich der Sensibilisierung und des aussenpolitischen Gegenrechts, anderen Staaten im Rahmen der UPR auch Empfehlungen übermitteln zu können.

In der Schweiz fehlt es aber an einer ernsthaften politischen Auseinandersetzung mit den UPR-Empfehlungen – insbesondere mit den von der Schweiz abgelehnten Empfehlungen –, wie die Autoren/-innen zurecht bemerken. Doch diesbezüglich haben sie selbst mit der ansonsten vielseitigen Broschüre eine Chance verpasst, nämlich eine Liste der Top-Ten vom Bundesrat wiederholt abgelehnten UPR-Empfehlungen zu erstellen.

Zielpublikum

Die Broschüre ist besonders interessant für Personen, die sich in ihrer Arbeit mit dem UPR-Verfahren befassen (beim Bund, bei den Kantonen, Gemeinden oder NGOs), aber auch für solche, die sich über das Verfahren informieren möchten (z.B. Medienschaffende, Politiker/innen, Studierende).

Dokumentation