humanrights.ch Logo Icon

NGO-Berichte zur dritten Universal Periodic Review (UPR) der Schweiz eingereicht

10.04.2017

Mit dem Eingabeschluss vom 30. März 2017 für Berichte aus der Zivilgesellschaft wurde der dritte Zyklus zur Überprüfung der Menschenrechtssituation in der Schweiz im Rahmen des UPR-Verfahrens des UNO-Menschenrechtsrates eingeläutet.

Bericht der NGO-Plattform Menschenrechte

Eine Arbeitsgruppe der NGO-Plattform Menschenrechte hat während mehr als einem Jahr einen gemeinsamen NGO-Bericht erarbeitet. Der Bericht umfasst sowohl alte Forderungen aus den Berichtszyklen 2008 und 2012, welche immer noch nicht eingelöst sind, wie auch einige neue oder aktualisierte Empfehlungen.

Ein Entwurf des NGO-Berichtes ist im Juni 2016 allen Organisationen der NGO-Plattform Menschenrechte zur Konsultation vorgelegt worden. Die interessierten NGOs konnten anlässlich der Jahrestagung der NGO-Plattform ihre Feedbacks und Ergänzungen einbringen.

Das Resultat darf sich sehen lassen: Der NGO-Bericht deckt die ganze thematische Bandbreite der Menschenrechte ab, und er hat den Anspruch, wichtige chronische Schwachstellen der Menschenrechte in der Schweiz zu benennen. Entstanden ist eine kompakte Gesamtschau der aktuellen Problematiken im Menschenrechtsbereich der Schweiz.

Weil der Bericht gemäss den Vorgaben des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte nicht mehr als 5‘650 Wörter umfassen darf, sind einige Themen durch die Maschen gefallen und viele andere nur verkürzt angesprochen. Der Bericht wurde auf Französisch verfasst und danach ins Englische übersetzt; es gibt keine deutschsprachige Version.

Weitere NGO-Berichte zur Schweiz

Nebst dem gemeinsamen Bericht war es den Organisationen unbenommen, zusätzliche Einzelberichte im Rahmen des UPR-Verfahrens einzureichen. So hat sich humanrights.ch an einer Eingabe des Institute on Statelessness and Inclusion sowie des European Network on Statelessness zum Problem der Staatenlosigkeit in der Schweiz beteiligt. Ausserdem sind uns Berichte von «Sexuelle Gesundheit Schweiz» und «Transgender Network Switzerland» bekannt. Auch Amnesty International hat einen zusätzlichen Bericht zur Schweiz gemacht.

Lobbying der Schweizer NGO-Plattform

Die Schweizer NGO-Plattform für Menschenrechte hat einige Faktenblätter (auf Englisch) zu gewissen Themen des Schattenberichts erstellt. Diese dienen Staaten, welche Empfehlungen zur Schweiz abgeben möchten. 

Wie weiter?

Im Juni ist der Staatenbericht der Schweiz zum dritten UPR-Zyklus fällig. Das UPR-Hearing zur Schweiz findet am 10. Nov. 2017 statt. An diesem Anlass werden alle Staaten die Gelegenheit haben, aufgrund der vorliegenden Materialien neue Empfehlungen an die Schweiz abzugeben. Der Bundesrat wird danach in Zusammenarbeit mit den Kantonen entscheiden, welche dieser Empfehlungen von der Schweiz akzeptiert werden. Der UNO-Menschenrechtsrat wird schliesslich im März 2018 die akzeptierten Empfehlungen an die Schweiz offiziell bestätigen.