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Zweites UPR-Verfahren zur Schweiz: Schattenbericht der NGO-Koalition

23.04.2012

Die Schweiz wird am 29. Oktober 2012 zum zweiten Mal das allgemeine Überprüfungsverfahren (UPR) des UNO-Menschenrechtsrats durchlaufen. Im Hinblick darauf hatte sich bereits im August 2011 eine Koalition aus 47 schweizerischen Organisationen gebildet, welche dem Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte am 23. April 2012 einen gemeinsamen Bericht vorlegte.

Konsens über wichtige Menschenrechtsprobleme

Der UPR-Bericht der Schweizer NGO-Koalition hat den Anspruch, die wichtigsten Probleme bezüglich der Menschenrechte in der Schweiz in der gebotenen Kürze darzustellen. Ausserdem erinnert er an jene Empfehlungen des UPR-Verfahrens von 2008, welche relevant waren und nicht eingelöst wurden.

Der NGO-Bericht wurde von einer Steuerungsgruppe, bestehend aus Amnesty International (Schweizer Sektion), CODAP Genf und humanrights.ch redigiert, und er bildet einen Konsens der beteiligten 47 Organisationen ab, welche im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie in vielen unterschiedlichen Fachgebieten tätig sind.

Breites Themenspektrum

Inhaltlich umfasst der NGO-Bericht das ganze breite Spektrum an Menschenrechtsfragen, gegliedert in folgende Abschnitte:

  • Rechtlicher Rahmen / Institutionelle Fragen / Ratifizierungen (Ziff. 1-10)
  • Diskriminierungsschutz / Verletzliche Minderheiten / Gender (Ziff. 11-22)
  • Asyl- und Ausländerrecht (Ziff. 23-35)
  • Polizei und Justiz (Ziff. 36-37)
  • Wirtschaft / Sozialrechte (Ziff. 38-41)

Die vorgegebene Obergrenze der Textlänge zwang die Autoren/-innen-Gruppe, sich kurz und prägnant zu fassen. Zu jedem inhaltlichen Punkt wurde eine Empfehlung an die schweizerischen Behörden gerichtet.

Die Empfehlungen beinhalten teilweise sehr grundsätzliche Punkte zu den institutionellen Rahmenbedingungen, teilweise aber auch spezifische Forderungen zu ganz bestimmten Sachfragen.

Dokumentation

Der UPR-Bericht der Schweizer NGO-Koalition liegt dreisprachig deutsch, französisch und englisch vor.

Eingabe der EKR

Die Eidgen. Kommission gegen Rassismus EKR hat am 26. März 2012 ihre Bemerkungen zum zweiten UPR-Verfahren der Schweiz beim Büro des Hochkommissariats für Menschenrechte hinterlegt. Die EKR kommentierte in erster Linie diejenigen von der Schweiz akzeptierten und abgelehnten UPR-Empfehlungen von 2008, welche einen Bezug zur Bekämpfung des Rassismus aufweisen, sowie einige zusätzliche EKR-Anliegen.

Wie weiter?

Das Büro des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte wird zwei Berichte zur Schweiz zusammenstellen, von welchen sich der eine voraussichtlich stark auf den Bericht der Schweizer NGO-Koalition abstützen wird.

Diese beiden offiziellen Berichte sind die Grundlage für die Staaten, welche sich entschliessen, eine Empfehlung an die Schweiz zu richten. Die Schweizer NGO-Koalition hat im Sommer 2012 ausserdem die Gelegenheit, via Lobbying ausgewählte Staaten auf bestimmte Punkte aufmerksam zu machen, damit die Empfehlungen an die Schweiz möglichst treffend ausgewählt und formuliert werden.

Eine offizielle Delegation der Schweiz wird dann schliesslich Ende Oktober 2012 an einer Sitzung der UPR-Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats mit den Empfehlungen der Staaten konfrontiert. Die Schweiz kann bis zur folgenden Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats im März 2013 zu den eingegangenen Empfehlungen Stellung nehmen, indem sie die erhaltenen Empfehlungen entweder akzeptiert oder ablehnt.