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Zweiter UPR-Staatenbericht der Schweiz

16.08.2012

Der zweite Staatenbericht der Schweiz zum UPR-Verfahren ist am 16. Aug. 2012 veröffentlicht worden. Darin schildert der Bund auf 19 Seiten, welche Entwicklungen zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in der Schweiz seit dem ersten UPR-Verfahren vor vier Jahren angestossen wurden. Der Bericht geht auf die damaligen Empfehlungen des Menschenrechtsrates zuhanden der Schweiz ein und legt die Anstrengungen der Schweizer Behörden zur Verbesserung in den thematisierten Bereichen dar.

Der Schweizer Staatenbericht wurde im Hinblick auf das zweite Länderexamen durch den Menschenrechtsrat verfasst, welches die Schweiz am 29. Oktober 2012 durchlaufen wird. Bereits im Frühling 2012 hatte eine Schweizer NGO-Koalition, welcher auch humanrights.ch angehört, ihren eigenen UPR-Bericht nach Genf gesandt. Der Bericht der UNO-Arbeitsgruppe mit den neuen Empfehlungen an die Adresse der Schweiz wird sodann am 31. Oktober 2012 erwartet.

Weitere Details zur Überprüfung der Schweiz

Das Länderexamen wird von einer UPR-Arbeitsgruppe durchgeführt, welcher die 47 Mitgliedsstaaten des UNO-Menschenrechtsrats angehören. Jeder UNO-Mitgliedsstaat kann sich am Dialog mit dem zur Überprüfung anstehenden Staat beteiligen.

Jede Länderüberprüfung wird von einer Gruppe von drei Staaten speziell begleitet, der sogenannten Troika, die während des Examens als Berichterstatter auftreten. Wer der Troika angehört, wird durch das Los entschieden. Für das UPR-Verfahren der Schweiz im Herbst 2012 sind dies Nigeria, Belgien und Costa Rica.

Vor dem eigentlichen Länderexamen werden interessierte Drittstaaten die Zivilgesellschaft in einem Meeting in Genf anhören. Diese Anhörung findet Ende August 2012 statt. Einige Vertreter/innen der NGO-Koaliton, welche den Alternativbericht verfasst hat, werden an dieser Veranstaltung teilnehmen. 

Dokumentation