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Rekursmöglichkeit im Einbürgerungsverfahren:
Details zum UPR Follow up

11.07.2011

Empfehlung

  • Im Einbürgerungsverfahren die Möglichkeit einer Beschwerde vorsehen.

Stand der Dinge

Am 1. Januar 2009 ist eine Änderung des Bürgerrechtsgesetzes in Kraft getreten, welche u.a. eine Beschwerdemöglichkeit bei ablehnenden Einbürgerungsentscheiden an Gemeindeversammlungen garantiert.

Resultat

Die Empfehlung kann als erfüllt betrachtet werden.