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Zwischenfazit zur Umsetzung der UPR-Empfehlungen in der Schweiz

27.05.2009

Seit knapp einem Jahr sind die Ergebnisse der Überprüfung der Schweiz durch den UNO-Menschenrechtsrat bekannt. Die Empfehlungen an die Adresse der Schweiz sind am 8. Mai 2009 in Bern von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes zusammen mit drei Kantonsvertreter/innen sowie mit dem Ausschuss der NGO-Koalition diskutiert worden.

Forderungen und Prioritäten der NGO-Koalition

Das UPR-Verfahren sollte nach Ansicht der NGO-Koalition genutzt werden, um eine übergeordnete Strategie zur Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zu erarbeiten. Konkret stellte der NGO-Ausschuss die Forderung, dass eine tripartite Plattform Bund – Kantone – NGO sich zweimal jährlich trifft, um die Umsetzung der UNO-Emfpehlungen zu gewährleisten. Gleichzeitig präsentierte der NGO-Ausschuss seine Prioritätenliste.

Auf der Liste der NGO-Koaliton steht die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution an oberster Stelle. Es folgen als weitere Anliegen der Koalition: ein glaubwürdiger Umsetzungsmechanismus für das Zusatzprotokoll zur UNO-Antifolterkonvention, der Einbezug aller Beteiligten in die Nachbereitung des UPR sowie runde Tische von Bund und Kantonen zur Prävention von rassistischer Polizeigewalt, zu Jugendlichen in Haftanstalten und zur Ausschaffung von Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Weitere acht Empfehlungen figurieren auf der Prioritätenliste.

Kantone müssen nun handeln

Die Stellungnahmen der Bundesämter anlässlich des Treffens vom 8. Mai zeigten, dass mit Ausnahme der Schweizer Menschenrechtsinstitution die meisten der Empfehlungen bereits als mehr oder weniger erfüllt betrachtet werden. Einig waren sich die Anwesenden darüber, dass die Hauptaufgaben für die Umsetzung von vielen Empfehlungen bei den Kantonen liegen. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA, PA IV) will deshalb dafür sorgen, dass bei der nächsten Sitzung, die in einem Jahr geplant ist, deren Beteiligung besser wird.

Nach dem Treffen mit der interdepartementalen Gruppe zieht der NGO-Ausschuss ein kritisches Fazit. Erste Schritte für eine Nachbereitungsstrategie seien durch das Zustandekommen eines solchen Treffens erkennbar, sagt Alex Sutter von humanrights.ch und Mitglied des NGO-Ausschusses. Allerdings sei das Resultat des Treffens ernüchternd. Knapp ein Jahr nach der Veröffentlichung der Ergebnisse des Länderexamens durch den UNO-Menschenrechtsrat habe die Schweiz keine überzeugende Nachbereitungsstrategie. Insbesondere fehle eine geeignete Strategie zur Einbindung der Kantone. Bedauerlich sei, dass sich keine Bundesstelle als verantwortlich für das Monitoring betrachte und das EDA über kein entsprechendes Mandat verfüge, um von den Kantonen als gewichtiger Akteur angesehen zu werden.

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