22.06.2011
In diesem Artikel wird aufgezeigt, wie der Follow up-Prozess zu den UPR-Empfehlungen 2008-2011 aus Sicht der NGO-Plattform verlaufen ist.
Nachdem der UNO-Menschenrechtsrat die Resultate des UPR-Verfahrens zur Schweiz am 12. Juni 2008 genehmigt hatte, beschloss die Schweizer NGO-Koalition zum UPR, die Umsetzung der von der Schweiz akzeptierten Empfehlungen im Follow up-Prozess aktiv zu begleiten.
2008 - Festlegung der Umsetzungs-Prioritäten
Die Kerngruppe der UPR-Koalition (Amnesty Schweiz, CODAP, humanrights.ch) hat im November 2008 der Politischen Abteilung IV des EDA ein Papier mit den Umsetzungs-Prioritäten vorgelegt. Für die als prioritär eingestuften UPR-Empfehlungen wurde gleichzeitig eine Online-Dokumentation auf humanrights.ch aufgebaut.
- Follow up der UPR-Empfehlungen an die Schweiz: Übersicht
Ausführliche Dokumentation auf humanrights.ch
2009 - Aufbruch und Stagnation
Sitzung der KIM
Am 8. Mai 2009 hat die NGO-Koalition an einer Sitzung der Interdepartementalen Kerngruppe internationale Menschenrechtspolitik mit Vertretern/-innen von diversen Bundesämtern und einigen Vertreter/innen interkantonaler Konferenzen teilgenommen. Das Fazit dieser Sitzung hat die NGO-Koalition in folgendem Artikel festgehalten:
- Zwischenfazit zur Umsetzung der UPR-Empfehlungen in der Schweiz
Artikel vom 27.5.2009 auf humanrights.ch
Antwort des Bundesrats auf eine Interpellation
Fast gleichzeitig mit dem NGO-Brief an die PA IV hat Nationalrätin Anita Lachenmeier-Thüring (GPS) am 23. Sept. 2009 eine Interpellation zum Stand des UPR-Follow-up-Prozesse. Die Antwort des Bundesrats vom 18. Nov. 2009 ist in den zentralen Fragen nichtssagend geblieben.
- Interpellation zum UPR-Follow up
Artikel vom 27.11.2009 auf humanrights.ch
Brief an die PA IV
Am 18. Sept. 2009 hat die Kerngruppe der NGO-Koalition einen Brief an den damaligen Leiter der PA IV, Botschafter Thomas Greminger, versandt. Darin haben wir drei Punkte angesprochen:
- Ist die PA IV bei der Konferenz der Kantonsregierungen KdK vorstellig geworden, um den Aufbau von technischn Koordinationsstellen für Menschenrechtsfragen in den Kantonen anzuregen? (Dies war ein Entschluss an der KIM-Sitzung vom 8. Mai 2009.)
- Wird das UPR-Follow up in das Pflichtenheft der Ausschreibung für das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte aufgenommen?
- Hat der Bund inzwischen eine Strategie für den Einbezug der verschiedenen Stakeholder in das UPR-Follow up erarbeitet?
Zur Verdeutlichung des letzten Punktes hat die NGO-Koalition folgendes beigefügt: «Wir erachten dies als Grundvoraussetzung für einen wirksamen und glaubwürdigen Follow-up Prozess. Denn nur wenn es eine öffentlich zugängliche Strategie mit Zielsetzungen und Meilensteinen gibt, kann die Umsetzung systematisch überprüft werden. Deshalb hat die NGO-Koalition bereits vor einem Jahr einen Aktionsplan für die Umsetzung gefordert.»
Stagnation
Leider hat die NGO-Koalition auf diesen Brief hin von der PA IV nie eine offizielle Antwort erhalten. Informell wurde ihr zugetragen, dass der Follow up-Prozess aus zwei Gründen in eine Stagnation geraten sei: Erstens sei die formell zuständige PA IV als Abteilung des Aussendepartements denkbar ungeeignet, einen Follow up-Prozess im Landesinnern zu führen, und zweitens hätten die Kantone betont uninteressiert bis ablehnend reagiert.
2010 - ein verlorenes Jahr
Im Jahr 2010 gab es von Seiten der Bundesverwaltung offenbar keine weiteren Impulse und Aktivitäten mehr für ein Follow up der UPR-Empfehlungen. Auch die NGO-Koalition ist in diesem Jahr praktisch untätig geblieben. Denn es war klar, dass die Verwaltung ihre Hoffnungen auf eine Wiederbelebung des Follow ups in das in Entstehung begriffene Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR legte; doch dessen Gründung verzögerte sich.
Als im Herbst 2010 das Mandat für das SKMR an einen Verbund von universitären Instituten unter Prof. Walter Kälin vergeben wurde, hat die NGO-Koaltion beim SKMR sofort eine Projektskizze zum UPR-Follow up hinterlegt, mit den Arbeitsinstrumenten, Aktionsplan und Umsetzungs-Journal, sowie dem Vorschlag zur Bildung einer tripartiten Steuerungsgruppe Bund - Kantone - Zivilgesellschaft unter der Leitung des SKMR.
2011 - ein neuer Aufbruch?
Datiert auf den 27. Mai 2011 hat die Schweiz beim UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte einen Zwischenbericht zur Umsetzung der UPR-Empfehlungen hinterlegt. Der Zwischenbericht enthält wenig Neues und vermag kaum zu überspielen, dass ein systematisches Follow up bisher nicht stattgefunden hat.
Studie und Konsultation in Planung
Nach Abschluss der Aufbauphase des SKMR hat dessen Direktorium am 1. Juni 2011 ein Arbeitsprogramm verabschiedet, das unter anderem für das zweite Halbjahr 2011 die Erarbeitung einer Studie des SKMR zum Stand der Umsetzungsarbeiten bezüglich der UPR-Empfehlungen vorsieht. Im Rahmen der Erarbeitung dieser Studie soll im September 2011 eine Konsultationstagung mit den beteiligten Akteuren organisiert werden.
Die Kerngruppe der NGO-Koalition hat sich im Hinblick auf diese Wiederbelebung des UPR-Follow up personell neu formiert. Sie besteht nach wie vor aus je einem Mitarbeitenden von CODAP, Amnesty Schweiz und humanrights.ch.
2. UPR-Verfahren im Herbst 2012
Unterdessen ist bekannt geworden, dass die Schweiz ihr zweites UPR-Verfahren im Herbst 2012 absolvieren wird. Diese zweite Überprüfung wird vermutlich stark auf das schweizerische Follow up der zu den ersten UPR-Empfehlungen fokussiert sein.