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Abschluss des UPR 2008 zur Schweiz

12.06.2008

Am 12. Juni 2008 wurde vom UNO-Menschenrechtsrat in Genf das erste Überprüfungsverfahren (UPR) zur Schweiz abgeschlossen. Ursprünglich haben die Mitgliedstaaten des Menschenrechtsrats der Schweiz 31 Empfehlungen unterbreitet. Davon hat der Bundesrat 20 Empfehlungen akzeptiert, wobei er etliche davon als bereits erfüllt betrachtet.

Gleichzeitig hat der Bundesrat 11 Empfehlungen zurückgewiesen, wovon er drei in die unverbindliche Form einer freiwilligen Verpflichtung umgewandelt hat. (In der offiziellen Darstellungsweise wurden diese 3 Empfehlungen offenbar auch den akzeptierten zugeschlagen; somit ist in den Medien nur noch von 8 abgelehnten Empfehlungen die Rede, was zweifellos schöner tönt.)

Zu den deutlich abgeschwächten Empfehlungen gehört auch das Anliegen, eine unabhängige nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen. Der Bundesrat möchte lediglich «die Möglichkeit in Betracht ziehen», eine solche zu schaffen, was der Schweizer NGO-Koalition angesichts einer siebenjährigen Lobbyarbeit für eine unabhängige Menschenrechtsinstitution eindeutig zu wenig ist.

    Protokoll der Sitzung

    Der «International Service for Human Rights» hat wie zu jeder Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats auch für den 12. Juni 2008 eine Zusammenfassung der Ereignisse aus einer unparteiischen NGO-Sicht erstellt. Die Passagen zur Verabschiedung des UPR zur Schweiz finden sich auf den Seiten 4-5.

    Reaktionen der Schweizer NGO

    Die NGO-Koalition hat in ihrer mündlichen Stellungnahme vor dem Menschenrechtsrat die kritischen Hauptpunkte zum Verhalten der Schweiz ebenso hervorgehoben wie der Vorstand von Humanrights.ch / MERS in seiner Medienmitteilung:

    Medienberichte

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