16.11.2007
Mitteilung Nr. 299/2006, Urteil vom 16. November 2007
Der Ausschuss gegen Folter (CAT) hat die Schweiz anlässlich seiner 39. Sitzung vom 5.-23. November 2007 erneut gerügt und zwar wegen einer verfügten Ausschaffung eines Asylsuchenden in die Demokratische Republik Kongo (DRC)
Dieser reiste 2004 mit einem Nigerianischen Pass über Italien in die Schweiz ein. In der Schweiz wurde er aufgefordert, innert 48 Stunden Papiere beizubringen, die seine Identität belegen. Der Aufforderung konnte der Beschwerdeführer nicht nachkommen, da er keinen Kontakt mit seiner Familie aufnehmen konnte.
- Zusammenfassung und Kommentar
Artikel auf humanrights.ch vom Juni 2008