08.06.2005
Der Menschenrechtskommissar des Europarates, Alvaro Gil-Robles, hat in Strassburg seinen Bericht über die Schweiz vorgestellt. Er kritisiert darin unter anderem den Umgang mit Menschen, die aus humanitären Gründen in der Schweiz Schutz suchen. Ausserdem erwähnt er in seinem Bericht auch die Notwendigkeit einer nationalen Menschenrechtsinstitution.
Mit dem vorliegenden Bericht kritisiert nach dem UNO-Ausschuss gegen Folter eine weitere internationale Instanz innert Monatsfrist die Schweiz für ihre Asylpolitik. Als Reaktion auf die Veröffentlichung des Berichts von Gil-Robles fordern Amnesty International (AI) und die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) in Medienmitteilungen deshalb das Parlament auf, die Verschärfungen des revidierten Asylgesetzes zu korrigieren.
Gil-Robles rät der Schweiz, die Errichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Die Stimme einer pluralistischen unabhängigen Institution, welche alle Aspekte des gesellschaftlichen Lebens spiegle, wäre laut Gil-Robles gerade bei fundamentalen Debatten, wie sie die Schweiz derzeit im Zusammenhang mit dem Umgang mit Ausländern erlebe, sehr hilfreich. Die Stimme einer solchen Institution würde zwangsweise Respekt ernten und entsprechende Debatten eingrenzen und beruhigen.
- «Menschenrechte: Auch Schweiz nicht ohne Makel»
Artikel von swissinfo vom 8. Juni 2005 - Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats
(englisch, pdf 57 S.) - Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarats
(französisch, pdf 59 S.) - Medienmitteilung von AI vom 8. Juni 2005 (pdf, 1 S.)
- Medienmitteilung vom Eidgen. Justiz und Polizei Departement (EJPD) vom 8. Juni 2005