06.06.2017
Beschwerde Nr.22998/13
Keine Verletzung des Art.10 EMRK (Freiheit der Meinungsäusserung)
Die Schweizer Gerichte haben die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt.
- Y gegen die Schweiz
EGMR Urteil vom 06.06.2017 auf Französisch - EGMR-Urteil: Untersuchungsgeheimnis geht der Pressefreiheit vor
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