Keine Verletzung von Art. 5 Abs. 1 Bst. c, Abs. 3 und 4 EMRK
(Recht auf Freiheit durch die Länge der Untersuchungshaft und des Verfahrens nicht verletzt)
- Urteil vom 26. April 2011
auf der Website des Bundesgerichts (französisch) - Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
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