Verletzung von Art. 8
(Recht auf Achtung der Korrespondenz und Zulässigkeit behördlicher
Zurückhaltung eines Briefes eines Anwaltes an einen
Untersuchungshäftling)
20/06/1988
Urteil
Verletzung von Art. 8
(Recht auf Achtung der Korrespondenz und Zulässigkeit behördlicher
Zurückhaltung eines Briefes eines Anwaltes an einen
Untersuchungshäftling)
20/06/1988
Urteil