humanrights.ch Logo Icon

Osmanoğlu et Kocabaş (2017)

10.01.2017

Beschwerde Nr. 29086/12
Keine Verletzung von Art. 9 EMRK (Religionsfreiheit)

Die Verpflichtung zweier muslimischer Mädchen zum Schwimmunterricht sei zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Dieser Eingriff sei jedoch verhältnismässig, weil die Schule unterstützende Massnahmen angeboten hat, zum Beispiel das Tragen eines Burkinis.