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M. (2011)

11.05.2011

Keine Verletzung von Art. 8 EMRK
(Verweigerung der Verlängerung des Passes eines in Thailand lebenden Schweizers mit dem Ziel, diesen zu bewegen in die Schweiz zurückzukehren und sich einem gegen ihn laufenden Strafverfahrens wegen Betrugs zu stellen, verstösst nicht gegen Art. 8 EMRK)
26/4/2011
Urteil

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
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