09.01.2018
Beschwerde Nr. 43977/13
Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit; Voraussetzungen des Freiheitsentzugs)
Die Anordnung einer therapeutischen Massnahme nachdem der Haftling sieben Jahre seiner gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe abgesessen hatte und kurz vor der Entlassung stand, verstösst gegen Art. 5 Abs. 1 EMRK.
- Urteil vom 9. Januar 2018
Urteil auf HUDOC (auf Französisch) - Unzulässige nachträgliche Anordnung einer therapeutischen Massnahme
Zusammenfassung des Urteils von humanrights.ch, 12.01.2018