Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit); keine Verletzung von Art. 5 Abs. 5 EMRK (Anspruch auf Schadenersatz bei unrechtmässiger Festnahme oder Freiheitsentzug)
(betreffend Ausschaffungshaft eines abgewiesenen Asylsuchenden aus Bosnien-Herzegowina)
Urteil vom 2. Dezember 2010 (Beschwerde Nr. 4691/06)
Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
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