humanrights.ch Logo Icon

Jusic (2010)

Verletzung von Art. 5 Abs. 1 EMRK (Recht auf Freiheit und Sicherheit); keine Verletzung von Art. 5 Abs. 5 EMRK (Anspruch auf Schadenersatz bei unrechtmässiger Festnahme oder Freiheitsentzug)
(betreffend Ausschaffungshaft eines abgewiesenen Asylsuchenden aus Bosnien-Herzegowina)

Urteil vom 2. Dezember 2010 (Beschwerde Nr. 4691/06)

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
Seite auf humanrights.ch