06.10.2014
Beschwerde Nr. 67810/10
Das Urteil des EGMR vom 14. Mai 2013, in welchen eine Verletzung von Art. 8 EMRK (Schutz des Privatlebens) wegen fehlender gesetzlichen Grundlagen für die Verweigerung eines ärztlich begleiteten Freitodes bei nicht tödlicher Krankheit festgestellt wurde, ist nicht mehr gültig. Die Grosse Kammer trat nicht auf den Fall ein, weil die Beschwerdeführerin, die bereits 2011 aus dem Leben schied, absichtlich ihren Tod verheimlicht hatte. Gleichzeitig hob sie das Urteil auf.
- Urteil der Grossen Kammer vom 30. September 2014
auf HUDOC (englisch) - Pressemitteilung des EGMR
vom 30. September 2014 (englisch)
- 1. Urteil vom 14. Mai 2013
auf HUDOC (englisch) - Deutsche Übersetzung des Urteils vom 14. Mai 2013
Private Übersetzung aus dem englischen Original auf DIGNITAS - Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
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