humanrights.ch Logo Icon

CICAD (2016)

07.06.2016

Beschwerde Nr. 17676/09

Keine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsäusserungsfreiheit)

Der EGMR kam zum Schluss, dass das Bundesgericht mit einem Entscheid zugunsten der Persönlichkeitsrechte eines Buchautors die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt habe.