07.06.2016
Beschwerde Nr. 17676/09
Keine Verletzung von Art. 10 EMRK (Meinungsäusserungsfreiheit)
Der EGMR kam zum Schluss, dass das Bundesgericht mit einem Entscheid zugunsten der Persönlichkeitsrechte eines Buchautors die Meinungsäusserungsfreiheit nicht verletzt habe.
- CICAD v. Schweiz
EGMR-Urteil vom 7. Juni 2016 auf französisch - CICAD v. Schweiz
Zusammenfassung von humanrights.ch