Verletzung von Art. 5 Abs. 1
(keine rechtliche Grundlage für eine provisorische Inhaftnahme nach Verbüssung der Strafe und vor Entscheid über eine Verwahrung)
10/06/2010
Urteil
Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
Seite auf humanrights.ch
Verletzung von Art. 5 Abs. 1
(keine rechtliche Grundlage für eine provisorische Inhaftnahme nach Verbüssung der Strafe und vor Entscheid über eine Verwahrung)
10/06/2010
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