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Berisha

30.07.2013

Beschwerde Nr. 948/12
Keine Verletzung von Art. 8 EMRK (Achtung des Familienlebens)
(Die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung an die drei im Kosovo geborenen und da aufgewachsenen und dann illegal in die Schweiz gekommenen Kinder der Beschwerdeführenden verletzt das Recht auf Familienleben nicht.)