30.07.2013
Beschwerde Nr. 948/12
Keine Verletzung von Art. 8 EMRK (Achtung des Familienlebens)
(Die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung an die drei im Kosovo geborenen und da aufgewachsenen und dann illegal in die Schweiz gekommenen Kinder der Beschwerdeführenden verletzt das Recht auf Familienleben nicht.)
- Urteil vom 30. Juli 2013
auf HUDOC (englisch) - Pressemitteilung des EGMR (englisch)
- Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz
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