16.01.2019
Beschwerde Nr. 65550/13
Keine Verletzung von Artikel 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben)
Die kleine Kammer kommt zum Schluss, dass Verweigerung von Zahlungen von Versicherungsleistungen durch die Invalidenversicherung an eine bei ihrer Mutter in Brasilien lebende erwachsene Beschwerdeführerin das Recht auf Familienleben gemäss Artikel 8 EMRK nicht verletzt.
- Belli und Arquier-Martinez v. Schweiz
Urteil des EGMR, 11. Dezember 2018 - Auslandschweizerin hat keinen Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen
Erläuterung des Falles auf humanrights.ch, 15. Januar 2019