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Belli und Arquier-Martinez (2018)

16.01.2019

Beschwerde Nr. 65550/13
Keine Verletzung von Artikel 8 EMRK (Recht auf Privat- und Familienleben)

Die kleine Kammer kommt zum Schluss, dass Verweigerung von Zahlungen von Versicherungsleistungen durch die Invalidenversicherung an eine bei ihrer Mutter in Brasilien lebende erwachsene Beschwerdeführerin das Recht auf Familienleben gemäss Artikel 8 EMRK nicht verletzt.