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A.S. (2015)

30.06.2015

Beschwerde Nr. 39350/13
Keine Verletzung des Verbots der Folter (Art. 3 EMRK).
Keine Verletzung des Rechts auf Familienleben (Art. 8 EMRK).

Der EGMR lehnte am 30. Juni 2015 die Klage eines kriegstraumatisierten syrischen Asylsuchenden ab, der sich gegen die Rückschaffung nach Italien gewehrt hatte. Die Folgen für den Kläger sind aus menschenrechtlicher Sicht bedenklich.