18.11.2011
Urteil vom 28. Oktober 2010 (Beschwerde Nr. 41718/05)
Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 EMRK); Replikrecht
- Urteil
auf der Website des Bundesgerichts (französisch)
Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:
«Der Gerichtshof bejaht eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK, wegen der Verletzung des Replikrechts durch das Bundesgericht. Stellungnahmen der unteren Instanzen wurden der Beschwerdeführerin, die nicht anwaltlich vertreten war, lediglich zur Information zugestellt.
Verletzung Art. 6 Abs. 1 EMRK (einstimmig).»
Quelle: Bundesamt für Justiz, Quartalsberichte über die Rechtsprechung des EGMR, 4. Quartal 2010 (pdf, 6 S.)