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Übermässig lange Verfahrensdauer

04.09.2013

Urteil Roduit gegen die Schweiz vom 3. September 2013 (Nr. 6586/06)
Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 1 EMRK); Verfahrensdauer

  • Urteil
    auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (französisch)

Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:

«Nachdem er seiner Funktionen in der Walliser Kantonalbank enthoben worden war, erhob der Beschwerdeführer – neben anderen Rechtsmitteln – im Juli 1992 beim Bezirksgericht eine Zivilklage gegen die Bank. Dieses trat auf die Klage nicht ein, mit der Begründung, es handle sich um eine Streitigkeit des öffentlichen Rechts. Das Kantonsgericht bestätigte diese Auffassung und verwies die Angelegenheit an die öffentlichrechtliche Kammer des Kantonsgerichts. Zwischen 1995 und 2004 wurde das Verfahren wegen anderer Rechtsstreitigkeiten in derselben Sache sistiert. Im Jahr 2005 befand das Kantonsgericht, die Angelegenheit falle nicht in seine Zuständigkeit. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Vor dem Gerichtshof machte der Beschwerdeführer eine Verletzung des in Artikel 6 § 1 EMRK gewährleisteten Anspruchs auf Verfahrenserledigung innert angemessener Frist geltend. Der Gerichtshof stellte fest, dass das Verfahren insgesamt 13 Jahre gedauert und das Kantonsgericht in dieser Zeit einzig über seine Zuständigkeit entschieden hatte. Er erinnerte daran, dass die Streitigkeit, die das Arbeitsverhältnis des Beschwerdeführers betraf, für ihn von grosser Bedeutung sein musste, und befand, die Verfahrensdauer sei übermässig gewesen. Verletzung von Artikel 6 § 1 EMRK (Einstimmigkeit).»