16.11.2012
Urteil Kissiwa Koffi vom 15. November 2012 (Nr. 38005/07)
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK); Ausweisung in die Elfenbeinküste
- Urteil
auf der Website des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (französisch)
Zusammenfassung des Bundesamtes für Justiz:
«Die Beschwerdeführerin ist Ivorerin. Nachdem sie einen Schweizer geheiratet hatte, mit dem sie einen Sohn gezeugt hatte, erhielt sie eine Schweizer Aufenthaltsgenehmigung. Nachdem sie aufgrund Kokainhandels verurteilt wurde, musste sie eine Haftstrafe absitzen. Nach ihrer Entlassung wurde sie mit ihrem Sohn in die Elfenbeinküste abgeschoben. Der Vater holte den Sohn anschliessend aus medizinischen Gründen zurück in die Schweiz. Die Einreisesperre für die Beschwerdeführerin hoben die Schweizer Behörden jedoch nicht auf, da sie sie als Gefahr für die öffentliche Sicherheit einschätzten. Vor dem Gerichtshof machte die Beschwerdeführerin unter Artikel 8 EMRK geltend, ihre Wegweisung habe ihr Recht auf Familienleben verletzt.
Der Gerichthof hielt fest, dass die Schweizer Instanzen den ihnen unter Artikel 8 EMRK zustehenden Ermessenspielraum mit ihrem Entscheid nicht überschritten hatten. Dies namentlich aufgrund der Schwere der begangenen Straftat sowie der Tatsache, dass die Einreisesperre zwecks Besuche temporär aufgehoben werden könne. Keine Verletzung von Artikel 8 EMRK (5 Stimmen gegen 2).»
- Quelle: Quartalsberichte über die Rechtssprechung des EGMR, 4. Quartal 2012
Bundesamt für Justiz, (pdf, 10 S.)