29.11.2011
Urteil vom 17. Mai 2011 (Küçük Murat, Küçük Nevzat Abdullah gegen die Türkei und die Schweiz; Beschwerde Nr. 33362/04)
Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK); Kindsentführung durch die Mutter
- Urteil
auf der Website des Bundesgerichts (französisch)
«Gemäss dem nicht endgültigen EGMR-Kammerurteil (unter Vorbehalt der Verweisung an die Grosse Kammer) ist der EGMR einstimmig der Ansicht, dass Artikel 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) der Europäischen Menschenrechtskonvention durch die Türkei und die Schweiz nicht verletzt wurde, da die beiden Länder alle erforderlichen Massnahmen ergriffen haben, um das Kind zu lokalisieren und in die Türkei zurückzuführen. Gemäss dem EGMR wurde jedoch Artikel 5 Abs. 1a (Recht auf Freiheit und Sicherheit) durch die Türkei verletzt, da Vater und Sohn willkürlich und ohne türkische Rechtsgrundlage nach ihrer Ankunft am Flughafen in Ankara während mehrerer Stunden festgehalten wurden.»
- EGMR: Gute Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Türkei in einem Fall von Kindsentführung
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter Nr. 2 vom 6. Juli 2011