16.02.2012
Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat in einer Studie untersucht, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Rechtsprechung des UNO-Menschenrechtsausschusses (in Genf) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (in Strassburg) bestehen. Diese könnten für die Schweiz im Fall einer Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UNO Pakt über die bürgerlichen und politischen Rechte relevant werden.
- Studie «Genf oder Strassburg?»
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), 06. Februar 2012 - Genf oder Strassburg?
Studie des SKMR (pdf, 56 S.)