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Auslieferungen an die Türkei weiter umstritten

01.02.2007

Im Fall des Kurden «Erdogan» hat das Bundesgericht Ende Januar 2007 entschieden, dass dem Auslieferungsgesuch der Türkei nicht stattgegeben wird. In der Mitteilung des Bundesgerichts heisst es, dass das Auslieferungsbegeheren in zentralen Fragen «Mängel und Widersprüche» aufgewiesen habe. Die Türkei machte geltend, dass der Kurde in einen Polizistenmord verwickelt gewesen wäre. Weiter führte das Gericht aus, dass die Auslieferung des zur angeblichen Tatzeit noch 17-Jährigen dem Sinn und Zweck des Europäischen Auslieferungsübereinkommens widersprechen würden. Der junge Mann hatte während bürgerkriegsähnlichen Zuständen lose einer Widerstandsgruppe angehört. 1996 war er in die Schweiz geflüchtet, wo ihm Asyl gewährt wurde.

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