humanrights.ch Logo Icon

Zum Recht zu schweigen 

10.05.2005

Die Strafverfolgungsbehörden müssen festgenommene Personen unverzüglich darüber informieren, dass sie das Recht haben, die Aussage zu verweigern. Geschieht dies nicht, dürfen allfällige Aussagen des Beschuldigten grundsätzlich nicht als Beweismittel für eine Verurteilung herangezogen werden.