02.11.2005
Im Bereich der sogenannten notwendigen Verteidigung besteht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich ein unbedingter verfassungsrechtlicher Anspruch auf einen Armenanwalt.
- BGE 129 I 281
- Notwendiger Armenanwalt
Markus Felber, NZZ vom 25. Sept. 2003