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Menschenrechtskommission: Bericht über Konzernverantwortung 

30.04.2004

Die UNO-Menschenrechtskommission hat einen Durchbruch in Sachen Verantwortung von transnationalen Unternehmen erzielt. Erstmals seit Bestehen der Kommission haben die Mitgliedsstaaten anerkannt, dass solche Unternehmen auch Verantwortung in Sachen Menschenrechtsschutz übernehmen müssen. Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte soll aufgrund der existierenden Initiativen und Standards die rechtlichen Vorgaben evaluieren. Es wurde beauftragt, einen entsprechenden Bericht auszuarbeiten.
Amnesty International (AI) begrüsst den Entscheid und weist in einem Communiqué daraufhin, dass mit den UNO-Normen seit August 2003 ein menschenrechtlicher Standard vorliege. An diesem müssten sich verantwortungsbewusste Unternehmen messen lassen. Die Erklärung von Bern EvB hingegen bewertet die Entwicklung etwas skeptischer.