24.06.2015
Das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) und die dazugehörende Verordnung treten auf 1. September 2015 in Kraft. Dies hat der Bundesrat am 24. Juni 2015 entschieden. Ab diesem Zeitpunkt sind Söldnerfirmen in der Schweiz verboten und private Sicherheitsunternehmen mit Sitz in der Schweiz müssen ihre Aktivitäten im Ausland dem Bund melden. Das BPS soll unter anderem verhindern, dass Schweizer Sicherheitsfirmen zu Menschenrechtsverletzungen in andern Weltregionen beitragen.
Das neue Gesetz bestätigt das Vorgehen des Bundes auf internationaler Ebene. Die Schweiz war eine der treibenden Kräfte für die Errichtung eines internationalen Verhaltenskodex für Sicherheitsfirmen. Das Parlament hatte am 27. September 2013 dem neuen Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) zugestimmt.
- Private Sicherheitsdienstleistungen im Ausland werden ab 1. September 2015 geregelt
Medienmitteilung des Bundesrats vom 24. Juni 2015
Zwischen Pflicht und Verbot
Das neue Gesetz verbietet somit Sicherheitsunternehmen mit Sitz in der Schweiz die «unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten im Ausland» sowie das Anbieten von Dienstleistungen, welche «im Rahmen der Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen» genutzt werden. Das heisst, einer Sicherheitsfirma mit Sitz in der Schweiz ist also nicht mehr erlaubt, etwa ein Gefängnis im Ausland zu bewachen und betreiben, wenn dort Foltermethoden zur Anwendung kommen.
Zudem verpflichtet das BPS die Unternehmen, welche Sicherheitsdienstleistungen im Ausland anbieten, dies im Voraus dem Bund zu melden, konkret dem Aussendepartement. Dieses entscheidet sodann binnen 14 Tagen, ob die «gemeldete Tätigkeit im gegenwärtigen Zeitpunkt Anlass zur Einleitung des Prüfverfahrens gibt». Ein solches Verfahren dient dazu, die Aktivitäten der Sicherheitsfirmen zu kontrollieren und ist wichtig, damit das neue Gesetz respektiert wird.
Beitritt zum internationalen Kodex wird obligatorisch
Das neue Gesetz sieht eine weitere wichtige Verpflichtung vor: Der Gesetzestext präzisiert, dass für die Sicherheitsfirmen, die in der Schweiz bleiben wollen, der Beitritt zum internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen vom 9. November 2010 obligatorisch ist. Dieser Kodex, der auf eine Initiative der Schweiz zurückgeht, reguliert konkret den Einsatz von Gewalt, die Gefangennahme, das Verbot von Folter, von sexueller Ausbeutung, von Menschenhandel und von Zwangsarbeit sowie das Diskriminierungsverbot.
Unter «Beitritt zum Kodex» versteht der Gesetzgeber nicht nur die Zugehörigkeit zum Kodex, sondern auch die Akzeptanz der Statuten der «Vereinigung des internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen». Diese Vereinigung ist im September 2013 in Genf gegründet worden und garantiert einen dauerhaften Kontrollmechanismus für die Einhaltung des Kodex. Mit der Vereinigung erhält der Kodex mehr Gewicht.
Das neue Gesetz ist in diesem Sinne Pionierarbeit. Zugleich ist es Ausdruck einer kohärenten Politik, denn die Schweiz engagierte sich auf internationaler Ebene stark für die Erstellung eines internationalen Kodex. Es bleibt zu hoffen, dass das BPS als Modell für die Regulierung anderer Branchen gesehen wird. Denkbar wären ähnliche Vorlagen für den Rohstoffsektor, dessen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte im Ausland bekannt sind.
Ein abgeschwächtes Gesetz
Dennoch hat das nun verabschiedete Gesetz in seiner Endfassung nicht die Kraft, die es eigentlich haben müsste. Im Ständerat war die Vorlage des Bundesrates im Juni 2013 noch ohne Veränderungen angenommen worden. Im Nationalrat kam es jedoch zu heftigen Diskussionen und schliesslich wurde die Vorlage entschärft. Umstritten war im Parlament insbesondere die Frage, welche Leistungen unter die Meldepflicht fallen sollen. In der Erstberatung zog der Nationalrat der Vorlage fast alle Zähne, musste dann aber nachgeben, weil der Ständerat in vielen Punkten hart blieb. Einer Mehrheit im Nationalrat war insbesondere die Unterscheidung zwischen Söldnerfirmen und Bewachungsfirmen wichtig.
Die Endversion des Gesetzes hält nun fest, dass Personenschutz und die Bewachung von Liegenschaften «in einem komplexen Umfeld» meldepflichtig sind und sonst nicht. Die Organisation Recht ohne Grenzen bedauert diese Veränderung durch den Nationalrat. Er habe die Vorlage «verwässert», weil das Gesetz nun nur für Firmen gelten werde, die «in einem komplexen Umfeld tätig» sind. Dieser «unscharfe Begriff öffne dem Missbrauch Tür und Tor», schreibt Recht ohne Grenzen auf seiner Website. Es bleibt zu hoffen, dass diese Unschärfe mit einer klaren Verordnung ausgeglichen wird.
Bundesrat wollte erst nicht aktiv werden
Noch 2008 wollte der Bundesrat nichts wissen von einer Meldepflicht oder Registrierung von Sicherheitsfirmen, die in Konfliktgebieten tätig sind. In den Folgemonaten änderte sich diese Haltung jedoch vor dem Hintergrund der Entwicklung auf dem internationalen Sicherheitsmarkt. Heute haben zahlreiche Firmen mit entsprechenden Aktivitäten ihren Sitz in der Schweiz.
Zu politischen Vorstössen auf parlamentarischer Ebene mit dem Ziel, eine Meldepflicht einzuführen, kam es, nachdem Medien im Jahre 2010 berichtetet hatten, dass sich die weltweit tätige Sicherheitsfirma Aegis ins baselländische Handelsregister eingetragen hat. Aegis beschäftigt unter anderem Söldner in Afghanistan und Irak. Die noch hängigen Motionen im Parlament werden nun abgeschrieben.
Dokumentation
- Im Ausland erbrachte private Sicherheitsdienstleistungen. Bundesgesetz
Geschäft 13.017 des Bundesrates - Private Sicherheitsfirmen
Dokumentation beim Bundesamt für Justiz - Private Sicherheitsunternehmen
Dokumentation vom EDA - Aktuelle Meldungen
Recht ohne Grenzen - Botschaft zum Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) Verabschiedet vom Bundesrat am 23. Januar 2013 (pdf, 82 S.)
- Entwurf des Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS)
Entwurf (pdf, 14 S.)
Weiterführende Informationen
- Protokoll der Diskussionen über die Vorlagen zur Regulierung von Sicherheitsfirmen in der Schweiz im Nationalrat, 29. September 2011
im Amtlichen Bulletin der Parlamentsdienste - Zulassungssystem für private Sicherheits- und Militärfirmen mit Sitz in der Schweiz
Motion von Evi Allemann vom 22. Februar 2011 - Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen, welche in Krisen- und Kriegsgebieten arbeiten
Motion der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates, Dokumentation auf der Website der Parlamentsdienste - Verbot von Privatarmeen in der Schweiz
Motion von Jo Lang, Dokumentation auf der Website der Parlamentsdienste - Private Sicherheitsdienste. Gesamtschweizerisch gleichwertiges Zulassungs- und Kontrollsystem
Motion Max Chopard-Aklin, Dokumentation auf der Website der Parlamentsdienste - Bundesgesetz über private Sicherheitsfirmen in der Pipeline
Artikel des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) - In Konfliktgebieten tätige private Sicherheitsfirmen werden nicht registriert
Medienmitteilung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartementes vom 21. Mai 2008 - Bericht des Bundesamtes für Justiz über die Prüfung eines Systems für die obligatorische Registrierung privater Sicherheitsfirmen, die in Konflikt- und Krisengebieten tätig sind (pdf, 44 S.)
- Report on Swiss-Based Military and Security Service Providers Operating in Crisis and Conflict Regions
Phase I: The Swiss Market (englisch, pdf 38 S.)
Bericht des DCAF, 5. November 2007 - Report on Swiss-Based Military and Security Service Providers Operating in Crisis and Conflict Regions
Phase II: Comparative Study of Regulatory Approaches (englisch, pdf 65 S.)
Bericht des DCAF, 18. Februar 2008 - Aktuelle Entwicklungen im Bereich der privaten Sicherheitsdienstleister
Schweiz. Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 13. Juni 2013