humanrights.ch Logo Icon

Freigabe der Mobutu-Gelder - Gesetz soll Verbesserung bringen

16.07.2009

In der Schweiz ist der letzte Versuch gescheitert, die Banken daran zu hindern, die Vermögenswerte des toten Diktators Mobutu Sese Seko auszuzahlen. Das Bundesstrafgericht hat eine Aufsichtsbeschwerde abgewiesen. Das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat darauf folgend am 16. Juli 2009 die Banken und Behörden über die Deblockierung informiert. Damit können die Mobutu-Nachkommen auf die Gelder in der Schweiz zugreifen.

«Das EDA bedauert diesen Ausgang, nachdem die Gelder während zwölf Jahren blockiert waren und alle möglichen Lösungen ausgelotet wurden», heisst es im Communiqué des EDA. Da die Behörden der Demokratischen Republik Kongo, ehemals Zaire, das Verfahren nur ungenügend unterstützt und die Mobutu-Erben sich unflexibel gezeigt hätten, sei es nicht möglich gewesen, eine Einigung zu erzielen. Die Tatsache, dass die Mobutu-Gelder nun zurückgegeben werden müssen, bestätige die Notwendigkeit einer Anpassung der Schweizer Gesetzgebung. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf arbeitet das EDA gemäss eigenen Angaben derzeit aus. Er soll im nächsten Jahr vorliegen (mehr dazu weiter unten).

Mobutu Sese Seko war von 1965 bis 1997 Präsident von Zaire gewesen. Er und seine Entourage sollen sich nach Schätzungen der UNO mit unzähligen Vermögens- und Amtsdelikten ein Privatvermögen von fünf Milliarden US-Dollar gesichert haben. Mobutu starb 1997 im Exil in Marokko. Anschliessend blockierte die Schweiz Vermögenswerte von Mobutu.

Vorgeschichte

Der Bundesrat hatte im April 2009 die Blockierung der Gelder des toten Diktators Mobutu Sese Seko bis Ende Oktober 2009 letztmals verlängert. Eigentlich hätten die Gelder bereits am 30. April freigegeben werden müssen. Doch der Einspruch des Basler Strafrechtprofessors Mark Pieth verhinderte dies vorerst. Er hatte am 27. April Beschwerde eingereicht, nachdem die Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige der kongolesischen Behörden wegen der Gelder nicht hatte weiter verfolgen wollen.

Mit der Verlängerung der Blockierung wolle der Bundesrat erreichen, dass das Bundesstrafgericht nun über die Aufsichtsbeschwerde Pieths entscheiden könne. «Ohne Verlängerung besteht die Gefahr, dass die Erben Mobutus die Gelder bis zu einem allfälligen positiven Entscheid in dieser Beschwerdesache bereits von den Konten abgezogen haben», schreibt der Bundesrat in seiner Mitteilung. Max Mader von der Nichtregierungorganisation Aktion Finanzplatz Schweiz zeigte sich erfreut über den Entscheid: «Ausserordentlich» sei dieser. Der Charakter dieser Geste sei äusserst «politisch», fügte Mader hinzu. Profitiert hätten von der Freigabe einzig die Erben des 1997 verstorbenen Mobutus.

Die Gelder sind seit 1997 auf Schweizer Bankkonten eingefroren. Die Schweizer Behörden haben die Sperrung wiederholt verlängert, weil sie nicht gewillt waren, die Gelder an Mobutus Familie auszuhändigen. Sie waren jedoch bereit, diese der heutigen Demokratischen Republik Kongo zu übergeben. Am 27. April hatte die Bundesanwaltschaft jedoch erklärt, allfällige Vergehen Mobutus seien verjährt und die Gelder würden der Familie übergeben. Die kongolesischen Behörden verzichteten offenbar darauf, gegen diesen Entscheid zu rekurrieren.

Umkehr der Beweislast durch geplanten Gesetzesentwurf

Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der es ermöglicht, unrechtmässig erworbene Vermögenswerte von politisch exponierten Personen zu beschlagnahmen und sie der Bevölkerung des Herkunftslandes zurück zu erstatten. Wie das EDA in einer Medienmitteilung berichtet, soll das geplante Gesetz zur Anwendung kommen, wenn das Rechtshilfeverfahren zwischen der Schweiz und dem betreffenden Staat nicht zum Erfolg führt. Ausserdem soll unter bestimmten Bedingungen eine Umkehr der Beweislast möglich sein. Damit wäre es die Aufgabe der Inhaber der blockierten Vermögenswerte, nachzuweisen, dass sie die Gelder rechtmässig erworben haben. Wenn sie diesen Nachweis nicht erbringen können, würden die strittigen Gelder beschlagnahmt und dem Herkunftsstaat zurückerstattet. Mit dem geplanten Entwurf reagiert der Bundesrat auf ein Postulat von Felix Gutzwiller (FDP/ZH) aus dem Jahre 2007.

Die sozialistische Zeitung «vorwärts» schätzt, dass dem Süden durch Korruption jährlich zwischen 20 und 40 Milliarden US-Dollar an Fluchtgeldern verloren gehen. Obwohl die UNO-Konvention gegen Korruption die Rückführung von veruntreuten Vermögenswerten zu einem Prinzip des Völkerrechts mache, wurden bisher nur drei Prozent aller weltweit veruntreuten Gelder zurückgeführt, schreibt die Zeitung in einer Mitteilung.