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Menschenrechte im Tourismus: Forderungen an die Schweizer Akteure

08.03.2011

Die Menschenrechte müssen auch in der Tourismusbranche besser respektiert werden, verlangt der Arbeitskreis Tourismus & Entwicklung Basel. Um dies zu erreichen hat die Organisation, gemeinsam mit Menschenrechtsexperten der Schweizer Sektion von Amnesty International und von Fastenopfer, Empfehlungen und Forderungen an die Verantwortlichen in der Schweiz erarbeitet. Diese gehen zurück auf die internationale Studie «Alles was Recht ist - Menschenrechte und Tourismus», welche im Dezember 2010 auf Deutsch erschienen ist.

Der Arbeitskreis Tourismus & Entwicklung ist eine Organisation, die sich seit Jahren für faires Reisen einsetzt. Die geforderten rechtlichen Standards würden nicht nur den Tourismusbereich betreffen, sondern hätten Auswirkungen auf alle Schweizer Unternehmen, die im Ausland tätig sind.

Sorgfaltspflicht von Unternehmen rechtlich festschreiben

Die Schweizer Regierung müsse die Regelungslücken bezüglich Menschenrechtsschutz und Unternehmensverantwortung einschliesslich der touristischen Unternehmen und Investoren schliessen, schreiben die Fachorganisationen. Sie verlangen vom Bundesrat unter anderem, dass er Haftungs- und Berichterstattungspflichten für transnationale Unternehmen einführt und dafür sorgt, dass diese auch im Tourismusbereich Wirkung zeigen. Die Schweizer Regierung soll nach Ansicht der Fachleute dafür sorgen, dass die Sorgfaltspflichten für die Einhaltung der Menschenrechte und die Vorbeugung von Menschenrechtsverletzungen von Konzernzentralen, Tochterunternehmen oder Zulieferern verbindlich eingefordert werden können. Abstützen soll sich die Schweizer Regierung dabei auf die Kernelemente der menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflicht von Unternehmen, die der UNO-Sonderbeauftragte für Menschenrechte und Unternehmen, John Ruggie, in seinen Guiding Principles festhält.

Zudem soll der Bundesrat nach Ansicht der Menschenrechtsexperten/-innen aus dem Tourismusbereich dafür sorgen, dass Opfer von Menschenrechtsverletzungen, die durch Schweizer Unternehmen im Ausland verursacht wurden, Zugang zu Beschwerdeverfahren und zu Schweizer Gerichten erhalten, wie dies etwa in Fällen von Kinderprostitution heute schon der Fall sei.

Reisende haben die Pflicht, sich zu informieren

Der Arbeitskreis Tourismus und Entwicklung adressiert seine Forderungen jedoch nicht nur an die politisch Verantwortlichen und an die Behörden. Ihre Empfehlungen richten sich darüber hinaus an Unternehmen, Interessenverbände, an Nichtregierungsorganisationen, internationale Gremien (UNO-Welttourismusorganisation und UNO-Menschenrechtsrat) sowie an die Reisenden selber. Diese dürften sich nicht zu Komplizen von Menschenrechtsverletzungen machen, schreibt der Arbeitskreis Tourismus & Entwicklung und erinnert daran, dass Menschenrechte nicht nur Bürgerrechte seien, sondern auch Bürgerpflichten.

Dokumentation