12.05.2009
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hat sich anlässlich eines Vortrags am Internationalen Menschenrechtsforum Luzern 2009 über Grundsatzfragen des Verhältnisses zwischen Wirtschaft und Menschenrechten geäussert. Jedes Land müsse sicher stellen, «dass seine eigenen wirtschaftlichen Aktivitäten die Erfüllung der menschenrechtlichen Pflichten nicht ausschliessen, sondern begünstigen» (vgl. unten S. 8). Sie weist darauf hin, dass die staatliche Unterstützung von Schweizer Unternehmen im Ausland immer stärker an menschenrechtliche Bedingungen geknüpft werde, etwa im Falle von Kriegsmaterialexporten oder bei der Gewährung der Exportrisikogarantie.
Obligatorische Achtungspflichten und freiwillige Selbstverpflichtungen
Bundesrätin Calmy-Rey hält einen ständigen Menschenrechtsdialog mit den Schweizer Wirtschaftsakteuren für unverzichtbar.
«Einerseits werden Unternehmen angehalten Menschenrechte nicht zu verletzen und Konflikte nicht zu finanzieren. Diesbezüglich ist die Achtungspflicht der Menschenrechte und internationaler Standards anerkannt. Ein Instrument ihrer Durchsetzung sind internationale Sanktionen, nationale Regulierung und hin und wieder auch politischer Druck. Der zweite Inhalt betrifft die positiven, zusätzlichen Beiträge, die Unternehmen zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte, zur Beendigung von bewaffneten Konflikten, Nachhaltigkeit von Friedensabkommen und Armutsbekämpfung leisten können. Häufig werden diese positiven Beiträge mit sozialer Unternehmensverantwortung umschrieben. (...) An Bedeutung gewinnen derartige freiwillige Selbstverpflichtungen in Ländern, deren nationale Regelungsdichte nicht internationalen Menschenrechtsstandards entspricht oder staatliche Autoritäten wegen Konflikten und Kriegen kaum oder gar nicht bestehen. Hier liegt es im Interesse der Schweizer Menschenrechtspolitik, dass Unternehmen sich international nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern auf Standards einigen, wie sie die Menschenrechte und das Humanitäre Völkerrecht darstellen.» (vgl. unten, S. 9)
Sensibilisierung der Wirtschaftsakteure
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey betont weiter die Rolle von Information und Bildung in der Sensibilisierung der Wirtschaftsakteure.
«Ein Unternehmer hat zu wissen, was er zu unterlassen hat und was er positiv beitragen kann. Unsere Verwaltung hat zu wissen, wo internationale Debatten und Standardsetzungsprozesse stattfinden, um diese im Sinne der Menschenrechte zu beeinflussen und national umsetzen zu können. Konsumenten müssen über Produktionsmethoden informiert sein und eine wirtschaftliche Wahlfreiheit haben. Zivilgesellschaftliche Akteure müssen wissen, was die Rolle von Unternehmen ist, was staatliche Verantwortung und manchmal auch Versagen betrifft und welche Rolle sie selbst haben, um Opfern eine Stimme zu geben. Weder ist die Achtung der Menschenrechte durch Unternehmen eine Frage der Freiwilligkeit, noch darf der Einsatz für ihre Durchsetzung durch Nichtregierungsorganisationen selektiv sein. Ein Mandat, eine Verbindung zu Opferverbänden und Betroffenen, nachhaltige Arbeit und internationale Einbindung sowie Dialogbereitschaft sind für mich wichtige Voraussetzungen einer Glaubwürdigkeit jeder Kritik. Auch der von Nichtregierungsorganisationen gegenüber Unternehmen geäußerten Kritik.» (vgl. unten, S. 11)
- Rede von Bundesrätin Micheline Calmy-Rey anlässlich des 6. Internationalen Menschenrechtsforums in Luzern
Mittwoch, 6. Mai 2009 (online nicht mehr verfügbar)
Kommentar: Wo bleibt die Schweizer CSR-Strategie?
Bundsrätin Micheline Calmy-Rey hat im zweiten Teil ihrer Rede (S. 7-13) die Umrisse der Schweizer Position zur Frage der menschenrechtlichen Verantwortung von Wirtschaftsunternehmen (Corporate Social Responsability, CSR) skizziert. Interessierte Akteure der Zivilgesellschaft würden sich wünschen, dass die skizzierte Position zu einer verbindlichen Policy ausgebaut wird, an welcher sich sowohl das Handeln der Schweizer Regierung wie auch der erwähnte Dialog mit den Wirtschaftsakteuren messen liessen. Eine solche Schweizer CSR-Strategie müsste alle Themen umfassen, welche in der Rede angeschnitten werden: Verbindliche minimale Standards und weiter gehende Selbstverpflichtungen sowie die Bereiche der Informationsvermittlung/Bildung und der Überprüfung in der Praxis. Nordeuropäische Länder wie Dänemark und Norwegen verfügen bereits über ein solches Steuerungsinstrument; Schweden ist auf dem Weg dazu. Im Interesse der Transparenz würde es der Schweiz gut anstehen, diesen Schritt zu machen.