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Forderungen der San an die Schweizer Regierung

11.04.2006

Die Hoodiapflanze, ein als Appetitzügler bekanntes Heilmittel indigener Einwohner aus dem südlichen Afrika, ist in der Schweiz gemäss der Erklärung von Bern (EvB) beliebt. Es finde hierzulande ein reger Handel mit der Pflanze statt. 

Die indigene Gruppe der San, welche die Pflanze seit Jahrhunderten nutzen, haben laut EvB vor Gericht gegenüber dem Patentinhaber eine Beteiligung am Gewinn erstritten. Aber keines der auf dem Schweizer Markt gehandelten Produkte verfügt offenbar über eine Lizenz des Patentinhabers. Die San sahen bisher aus dem Handel in der Schweiz mit «ihrer» Heilpflanze keinen Rappen.

«Wir sind dankbar, dass unser traditionelles Wissen durch nationales und internationales Recht anerkannt wird und sind entschlossen mit diesem Recht unser Erbe zu schützen», zitiert die EvB den Vorsitzenden des South African San Council. Doch sei das Recht auf faire Aufteilung des Nutzens bis heute ein Papiertiger geblieben. Nun müssten endlich Taten folgen. Deshalb fordern die San, nun in einem Brief an Bundespräsident Moritz Leuenberger, dass er die Verpflichtungen der Schweiz ernst nehme und den «illegalen Verkauf von Hoodiaprodukten» stoppe.

Eine ähnliche Aktion führen die San auch in Deutschland durch, wo die Pflanze ähnlich beliebt sei. «Die Schweiz und Deutschland haben bei Fragen des Zugangs und der gerechten Aufteilung des Nutzens im Rahmen der Biodiversitätskonvention immer eine Führungsrolle in Anspruch genommen», sagt François Meienberg von EvB. «Es sollte deshalb selbstverständlich sein, dass sie ihre Pflichten als Nutzer von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen ernst nehmen und den San zu ihrem Recht verhelfen.»

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