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Die FIFA und die Menschenrechte

13.03.2018

Seit dem Jahr 2016 enthalten die Statuten des Weltfussballverbands das folgende Versprechen:«Die FIFA bekennt sich zur Einhaltung aller international anerkannten Menschenrechte und setzt sich für den Schutz dieser Rechte ein» (Artikel 3 der FIFA-Statuten). Zuvor hatten Skandale um Korruption und die Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaften an Länder wie Russland und Katar die FIFA erschüttert und zum Abgang ihres langjährigen Präsidenten Sepp Blatter geführt.

Was ist vom neuen Menschenrechtskurs der FIFA zu halten? Handelt es sich um mehr als eine Image-Politur im Hinblick auf die Fussball-WM in Russland im Juni 2018?

FIFA-Leitprinzipien zu Menschenrechtsfragen

Zur Umsetzung des obigen Bekenntnisses zu den Menschenrechten hat die FIFA am 8. Juni 2017 eigene Leitprinzipien zu Menschenrechtsfragen veröffentlicht. Diese sollen künftig als Richtschnur für alle Aktivitäten dienen.

Auf der Grundlage von systematischen Sorgfaltsprüfungen will die FIFA künftig Massnahmen ergreifen, um im Rahmen ihrer Tätigkeiten keine negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verursachen (Ziffer 3 der Leitprinzipien). In Ziffer 4 nimmt sich die FIFA sogar vor, die Achtung der Menschenrechte positiv zu beeinflussen. Das sind hochgesteckte Ziele für eine Organisation, deren Tätigkeiten in den vergangenen Jahren gerade im Menschenrechtsbereich immer wieder Negativschlagzeilen lieferten. Es stellt sich die Frage nach dem Nennwert dieser Bestrebungen der FIFA zur Achtung der Menschenrechte.

Vorgeschichte: FIFA-Mandat an John Ruggie

Lange Zeit stellte sich die FIFA auf den Standpunkt, dass sie als Verein gemäss Schweizer Recht nicht verpflichtet sei, die UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die sich an multinationale Unternehmen richten, zu beachten. Wirtschaftlich gesehen ist die FIFA vielen Grossunternehmen allerdings ebenbürtig. Der Verfasser besagter UNO-Leitprinzipien, John Ruggie, hatte längst festgestellt, dass sich die UNO-Leitprinzipien an alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform richten. Auch die OECD hatte die FIFA bereits als transnationales Unternehmen im Sinne der UNO-Leitprinzipien eingestuft.

Ende 2015 beauftragte die FIFA ebendiesen John Ruggie mit der Ausarbeitung von Empfehlungen, welche dazu dienen sollten, die Achtung der Menschenrechte in der weltweiten FIFA-Organisation zu verankern. Aus diesem Mandat resultierte im März 2016 der Bericht „Für das Spiel. Für die Welt“, in welchem John Ruggie der FIFA 25 Handlungsempfehlungen unterbreitete.

Die oben angesprochenen Leitprinzipien der FIFA zur Achtung der Menschenrechte gründen auf diesen Empfehlungen von John Ruggie; sie stehen im Einklang mit den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Das Original: UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Bekanntlich beinhalten die international anerkannten Menschenrechte keine unmittelbaren Verpflichtungen für private Unternehmen oder internationale Organisationen. Doch die UNO-Leitpinzipien beinhalten immerhin deren Verantwortung für die Achtung aller Menschenrechte. Daraus werden für die wirtschaftlichen Aktivitäten weitreichende Sorgfaltspflichten abgeleitet und – im Falle von durch sie verursachten Menschenrechtsverletzungen – die Wiedergutmachungspflicht eines Unternehmens.

Obwohl die UNO-Leitprinzipien keine rechtlich bindenden Verpflichtungen darstellen, herrscht über sie heute doch weitreichend Konsens. Dass sich die FIFA als einer der grössten Sportverbände der Welt nun diesen Prinzipien unterstellt hat, unterstreicht ihren Stellenwert.

«FIFA 2.0»

Der FIFA-Präsident seit 2016, Gianni Infantino, hat in seiner bisherigen Amtszeit zur Genüge von der Zukunftsvision eines neuen Weltfussballverbandes, einer FIFA 2.0, gesprochen. Offensichtlich gehört die Menschenrechtsstrategie zu diesem Programm.

Für die Mandatierung von John Ruggie und der damit einhergehenden Strategie zur systematischen Achtung der Menschenrechte erntete die FIFA in der Öffentlichkeit viel Lob und Zuspruch. Dass ein Sportverband eine Verantwortung über den Sport hinaus wahrnehmen möchte, ist ein ungewöhnlicher Schritt. Funktionäre grosser Sportverbände betonen gewöhnlich, Sport habe mit Politik nichts zu tun. Die FIFA hat diese allzu bequeme Weltsicht als erster internationaler Sportverband auf strategischer Ebene korrigiert. Denn die Menschenrechtsagenda der FIFA kommt dem Eingeständnis gleich, dass ihre Aktivitäten im sozialen und politischen Umfeld problematisch sein können. Diese strategische Wendung darf durchaus als Pioniertat bezeichnet werden.

Weltmeisterschaften 2010 und 2014

Ein Rückblick auf die Tätigkeiten der FIFA zeigt ein düsteres Bild. Immer wieder wurden Menschenrechtsverletzungen publik, welche mit der FIFA in Zusammenhang standen.

Südafrika 2010

«Das grösste Fest in der Geschichte Afrikas» führte zu einem bedeutenden Anstieg von Menschenhandel, Entführungen und Kinder-Prostitution. Es fand geradezu eine Jagd nach jungen Mädchen statt, um auf die erwartete Nachfrage nach Prostituierten während der Fussball-WM reagieren zu können. Bauarbeiter haben zu Hungerslöhnen die notwendige Infrastruktur bereitgestellt. Dem Bau der WM-Stadien gingen Enteignungen und Zwangsumsiedlungen voraus. Der damalige FIFA-Präsident Sepp Blatter meinte dazu: Bei Arbeits- und Menschenrechten würden die Einflussmöglichkeiten der FIFA aufhören.

Brasilien 2014

An fast allen WM-Austragungsorten kam es zu brutalen Enteignungen und Umsiedlungen von Hausbesitzern, um die Infrastruktur zur Durchführung der Fussballweltmeisterschaft bereitzustellen. Armenviertel mussten Zufahrtstrassen, Shoppingzentren und neuen Wohnsiedlungen weichen. Städte wurden modernisiert, um die Umgebung der neugebauten oder renovierten Stadien ebenfalls in neuem Glanz erstrahlen zu lassen. Dabei wurde die betroffene Bevölkerung im Vorfeld nicht in die Debatte über die Notwendigkeit der Erneuerungen miteinbezogen.

Die brasilianische Staatsmacht hat die Proteste in der Bevölkerung gegen die Auswirkungen der Weltmeisterschaften teilweise auf brutalste Weise bekämpft. Demonstranten/innen wurden durch ein anlässlich der WM erlassenes Gesetz als Terrorverdächtige qualifiziert. Die Versammlungsfreiheit und die freie Meinungsäusserung waren nicht annähernd gewährleistet. Der damalige Präsident der FIFA, Sepp Blatter, forderte die Brasilianer/innen auf, ihre Unzufriedenheit nicht an der Weltmeisterschaft auszulassen.

Umgerechnet rund elf Milliarden Euro hat Brasilien für Stadien und die WM-Infrastruktur ausgegeben. Gleichzeitig leben im ganzen Land unzählige Menschen in extremer Armut. Die Infrastrukturen für Bildung und Gesundheit sind vielerorts in einem sehr schlechten Zustand.

In der Nachbetrachtung lässt sich sagen, dass von den im Rahmen der WM 2014 getätigten Modernisierungsarbeiten nebst den beauftragten nationalen und internationalen Bauunternehmen fast ausschliesslich die FIFA und deren Sponsoren profitierten. Der erhoffte positive Effekt auf die volkswirtschaftliche Entwicklung des Landes ist ausgeblieben.

WM 2018 in Russland im Visier

Dass es im Rahmen der Stadionbauten für die FIFA-Weltmeisterschaften 2018 in Russland  zu gröberen arbeits- und menschenrechtlichen Problemen gekommen ist, dokumentiert der Bericht von Human Rights Watch «Red Card: Exploitation of Construction Workers on World Cup Sites in Russia» vom 14. Juni 2017. Auf sechs von sieben untersuchten Stadionbaustellen wurden die Arbeiter nur teilweise oder gar nicht entlohnt. Ihnen sei zudem keine angemessene Schutzkleidung zur Verfügung gestellt worden, um ihre Arbeit bei eisigen Temperaturen von bis zu -25°C verrichten zu können.

Eine Kontaktaufnahme des Human-Rights-Watch-Teams mit den Bauarbeitern wurde, wenn immer möglich, verhindert. In Wolgograd, wo für die Weltmeisterschaft ein neues Stadion gebaut wird, nahm die Polizei einen Human-Rights-Watch-Mitarbeiter fest und bedrohte ihn. In Kaliningrad, ebenfalls Austragungsort von Weltmeisterschaftspartien, wurde ein Journalist, der sich für die Aufdeckung von Korruption engagiert, von der Polizei verhaftet und verprügelt.

Die Baustellen sind weiträumig abgesperrt. Dies schürt natürlich die Vermutung, dass die Baustellenbetreiber etwas verheimlichen wollen. Bis heute sind 20 Arbeiter auf Stadionbaustellen verstorben. Ob die Behörden weitere Todesfälle vertuschten, ist unklar. Da sich die Bauarbeiten in Russland nun in der Endphase befinden, besteht ein erhöhtes Risiko, dass die Arbeitsbedingungen wegen des Zeitdrucks noch schlechter werden.

Monitoring der Stadionbauten

Als Reaktion auf den Human-Rights-Watch-Bericht liess die FIFA verlauten, dass die Beanstandungen der Arbeitsbedingungen stark rückläufig seien, seit sie die Baustellen mit regelmässigen Inspektionen überwache.

Tatsächlich hat die FIFA im ersten Quartal 2016 zusammen mit den russischen Behörden und Gewerkschaften ein Programm entwickelt, um die Arbeitsbedingungen auf den Stadion-Baustellen zu überwachen. Das Programm wurde allerdings erst deutlich nach Beginn der Bauarbeiten operativ und betrifft ausschliesslich Baustellen für Stadien. Die anderen mit der WM-Infrastruktur in Verbindung stehenden Baustellen sind nicht erfasst.

Human Rights Watch hat das Monitoring-System im Bericht durchaus anerkennend erwähnt, gleichzeitig aber kritisch vermerkt, dass die Ergebnisse der Inspektionen von der FIFA unter Verschluss gehalten werden.

Nordkoreanische Zwangsarbeiter in St. Petersburg

Ab März 2017 wurde in internationalen Medien berichtet, dass mindestens 110 nordkoreanische Zwangsarbeiter am WM-Stadion in St. Petersburg mitgearbeitet hätten – nebst mehr als 1‘000 weiteren nicht-russischen Wanderarbeitern.  Die Nordkoreaner hätten übermäßig lange arbeiten müssen, hätten kaum freie Tage gehabt und seien gezwungen worden, 90 Prozent ihrer mageren Löhne an die nordkoreanische Regierung abzugeben. Einer dieser Zwangsarbeiter wurde tot in einem Lagercontainer außerhalb des Stadions gefunden.

Die FIFA hat diese Berichte nicht bestritten, jedoch ergänzt, dass keine nordkoreanischen Arbeiter mehr in St. Petersburg oder auf anderen Stadienbaustellen beschäftigt würden.

Am 11. September 2017 hat übrigens der UNO-Sicherheitsrat in seiner Resolution 2375(2017) ein Verbot verabschiedet, Arbeitsbewilligungen für nordkoreanische Gastarbeiter auszustellen.

Katar 2022 – ein unfassbarer Skandal

Die Vergabe der FIFA Fussballweltmeisterschaft 2022 an Katar hatte von Anfang an hohe Wellen geschlagen. Gerüchte über Schmiergeldzahlungen innerhalb des Weltfussballverbandes, welche schliesslich zur Vergabe an Katar führten, haben sich erhärtet. Vor einem New Yorker Gericht hat ein ehemaliger FIFA-Funktionär kürzlich ausgesagt, dass Katar den stimmberechtigten Funktionären für ihre Zusage eine Million Dollar bezahlte. Der Ausgang dieses Korruptionsprozesses ist noch hängig.

Miserable Arbeitsbedingungen

2016 hat Amnesty International einen vielbeachteten Bericht zu den Arbeitsbedingungen auf den katarischen Stadionbaustellen veröffentlicht. Der Bericht basiert auf Befragungen von Hunderten von Bauarbeitern. Dabei handelt es sich vor allem um Arbeitsmigranten aus Südostasien. Ihre Aussagen lassen auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen schliessen.

Fast allen Befragten wurden vor Ort niedrigere Löhne ausbezahlt, als man ihnen vor der Abreise nach Katar versprochen hatte. Einige der Angestellten erhielten ihre Löhne erst mit monatelanger Verspätung. Viele dieser Arbeiter sind in heruntergekommenen Arbeitslagern mit überfüllten Räumen und geringfügiger Ausstattung untergebracht. Die körperliche Belastung bei Arbeiten in der Gluthitze - bis zu 50 Grad im Schatten -und ohne ausreichende Pausen ist unerträglich. Wenn sich die Arbeiter zu wehren versuchen, drohen ihre Arbeitgeber damit, dass sie keinen Lohn erhalten oder das Land nicht mehr verlassen dürfen.

Eine Ausreisesperre durch die Arbeitgeber ist tatsächlich möglich, weil das Arbeitsverhältnis in einem Patenschaft-System (Kafala-System) geregelt ist. Jeder Arbeiter muss einen "Paten" haben, bei dem er angestellt und von dem er abhängig ist. Eine Ausreisegenehmigung erhalten die Arbeiter nur mit Zustimmung ihres Paten. In fast 100 dokumentierten Fällen sei die Erlaubnis, das Land zu verlassen, verweigert worden. Vielen Beschäftigten entzog man zudem ihren Reisepass, was eine Ausreise ebenfalls verunmöglicht.

Tausende von Todesfällen unter den Bauarbeitern?

In einem Sonderbericht des internationalen Gewerkschaftsbundes (IGB) wurde Katar bereits im Jahre 2014 als „Land ohne Gewissen“ bezeichnet. Es bestehe kein wirksames System zur Überwachung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Die Arbeitsaufsicht mit ihren wenigen Beamten ist den zahlreichen Baustellen und Arbeitslagern in und um Doha herum in keiner Weise gewachsen.

Laut einem Bericht der Handelszeitung von 2014 besagt eine konservative Schätzung, dass bereits zwischen 2011 und 2014 rund 1200 auf katarischen WM-Baustellen tätige Arbeiter verstorben sind. Die Zahlen stützen sich auf Angaben der nepalesischen und indischen Botschaften in Katar. (Nepal und Indien stellen zusammen rund 50 Prozent der Gastarbeiter in Katar und veröffentlichen als einzige Statistiken zu den Todesfällen von Bauarbeitern).

Eine menschenrechtskonforme Untersuchung dieser Todesfälle durch den katarischen Staat findet nicht statt oder die Daten dazu werden nicht veröffentlicht. Schätzungen des IGB von 2014 besagten, dass bis zum Eröffnungsspiel der Weltmeisterschaft 2022 weitere 4000 Arbeiter versterben, sollte sich an den Arbeitsbedingungen nichts ändern. Die grosse Anzahl an Todesfällen unter den Gastarbeitern unterstreiche das Versagen der FIFA sowie der katarischen Behörden in aller Deutlichkeit.

Der FIFA wird seit 2016 im Zusammenhang mit den menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen in Katar vorgeworfen, dass sie trotz ihres Bekenntnisses zu den Menschenrechten nicht genügend Druck auf die katarischen Behörden ausübt. Die FIFA sowie nationale Fußballverbände müssten von den katarischen Behörden sofortige unabdingbare Anpassungen von Gesetzen und Praktiken verlangen.

Klage gegen die FIFA in Zürich zurückgewiesen

Am 8. Dezember 2016 haben zwei Gewerkschaften aus Bangladesch und eine Gewerkschaft aus den Niederlanden beim Handelsgericht des Kantons Zürich eine Klage gegen die unhaltbaren Arbeitsbedingungen auf den WM-Baustellen in Katar eingereicht.

Sie forderten, dass die FIFA in Katar darauf hinwirken müsse, dass involvierte Unternehmen die Menschenrechte einhalten und die katarischen Behörden effektive Arbeitsgerichte einrichten. Diese Begehren, welche teilweise auf die Schaffung neuer Arbeitsgesetze und Gerichtsinstanzen in Katar abzielten, erwiesen sich nach Ansicht des Handelsgerichts als zu wenig klar und damit rechtlich unzulässig. Das Handelsgericht des Kantons Zürich trat deshalb aus formellen Gründen nicht auf die Klage der Gewerkschaften ein.

Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Austragungsorten von FIFA-Turnieren mit Hilfe von Gerichtsinstanzen in der Schweiz, als Sitz der FIFA, ist aktuell eher aussichtslos. Eine Annahme der Konzernverantwortungsinitiative könnte auch diesbezüglich eine Änderung herbeiführen.

Erfolge mit ungewisser Wirkung

Bereits am 29. Mai 2015 hatte die Internationale Gewerkschaft Bau- und Holz (BHI) eine Beschwerde gegen die FIFA beim Nationalen OECD-Kontaktpunkt der Schweiz eingereicht. Dabei monierte der BHI die Untätigkeit der FIFA angesichts der schwerwiegenden arbeits- und menschenrechtlichen Probleme auf den Baustellen für die WM in Katar 2022. Am 2. Mai 2017 veröffentlichte der Nationale Kontaktpunkt seinen abschliessenden Bericht zu den Schlichtungsbemühungen. Der BHI und die FIFA einigten sich auf eine Reihe von Massnahmen, welche die Verbesserung der Situation der Arbeitenden auf den Baustellen in Katar beabsichtigen.

Ausserdem hat sich die katarische Regierung im Herbst 2017 nach unzähligen Aufforderungen des internationalen Gewerkschaftsbundes verpflichtet, das sogenannte Kafala-System (Paten-System) abzuschaffen, um ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. Auch sei nebst weiteren Verbesserungen ein Beschwerdemechanismus für Gastarbeiter vorgesehen. Doch wann und wie Katar diese Ankündigung umsetzen wird, steht noch in den Sternen geschrieben.

Was bedeutet die Umsetzung der FIFA-Leitprinzipien?

Die FIFA behauptet in Ziffer 6. ihrer Leitprinzipien, dass sie fortlaufend Sorgfaltsprüfungen vornimmt, um das Risiko einer Beteiligung an negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte zu erkennen, zu evaluieren und zu publizieren. Die Leitprinzipien nennen in Ziffer 5. explizit die Gefahr der Verletzung der Arbeitsrechte als eines der grössten Menschenrechtsrisiken, welches mit der Tätigkeit der FIFA einhergeht.

Zwar wäre es unfair, alle Vorkommnisse rund um die Vergabe der Weltmeisterschaften an Russland und an Katar an den FIFA-Leitprinzipien zu messen, denn diese sind erst seit Mai 2017 in Kraft. Doch legitim ist die Frage, welche Lehren die FIFA aus den Menschenrechtsverletzungen in Russland und Katar zieht und welche Korrekturen in ihrem aktuellen Handeln gegenüber den russischen und den katarischen Veranstaltern angesagt sind.

Erstens ist die FIFA gefordert, während der Vorbereitung und Durchführung einer Weltmeisterschaft mögliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechtssituation laufend zu evaluieren. Sind solche Auswirkungen identifiziert, muss die FIFA bei den Verantwortlichen transparent und wirksam intervenieren, auch im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit. Sollten zum Beispiel in Russland im Umfeld der Weltmeisterschaft das Demonstrationsrecht oder andere Freiheiten unverhältnismässig eingeschränkt werden, muss sich die FIFA öffentlich dazu äussern und bestimmte Konsequenzen ziehen, falls die Praxis nicht umgehend geändert wird.

Zweitens muss die FIFA einen wirksamen Mechanismus für die Wiedergutmachung von Menschenrechtsverletzungen schaffen, an deren Entstehung sie beteiligt war. (Auf diesen Punkt kommen wir am Schluss des Artikels zurück.)

Und drittens verlangt eine konsequente Sorgfaltsprüfung, dass menschenrechtliche Risiken bereits bei der Vergabe einer Weltmeisterschaft an ein bestimmtes Land ein entscheidendes Kriterium sind. Je weniger die Menschenrechtsstandards von einem bestimmten Staat respektiert und geschützt werden, desto geringer sollten die Chancen sein, dass dieser Staat zum Austragungsort erkoren wird.

Erster Bericht des FIFA-Menschenrechtsausschusses

Am 9. November 2017 veröffentlichte der FIFA-Beratungsausschuss für Menschenrechte, der sich aus acht internationalen Expertinnen und Experten von UNO, Wirtschaft, Gewerkschaften und NGOs zusammensetzt, seinen ersten Bericht seit seiner Gründung im Frühling 2017. Der Bericht macht unter anderem deutlich, dass die Verankerung des Menschenrechtsansatzes in der FIFA-Administration viel Arbeit benötigen wird (vgl. A, Kap. 2).

In Bezug auf das prospektive Erkennen von menschenrechtlichen Risiken künftiger FIFA-Aktivitäten beweist der Beratungsausschuss in den Empfehlungen 3(a) bis 3(d) ein geschärftes Problembewusstsein.

In Bezug auf die Weltmeisterschaft in Russland ist der Beratungsausschuss unzufrieden über die mangelnde Transparenz, mit der das neu eingeführte Überwachungssystem der Arbeitsbedingungen auf russischen Baustellen gehandhabt wird (vgl. Empfehlungen 3(e) bis 3(i)). Die Forderung nach mehr Transparenz wird in den Empfehlungen 5(a) bis 5 (c) unterstrichen.

Der Wille ist erkennbar, bei künftigen Vergaben von Weltmeisterschaften die begangenen Fehler zu vermeiden (vgl. Empfehlungen 4 (a) bis 4(d) sowie der im November 2017 erschienene «Guide to the Bidding Process for the 2026 FIFA World Cup» mit Menschenrechtsauflagen auf S. 32).

Auch betreffend fehlender Beschwerdemechanismen bzw. Zugang zu Wiedergutmachung ist sich der der Beratungsausschuss der Probleme bewusst, zeigt sich aber  in diesem Punkt in seinen Empfehlungen 6(a) und 6(b) auffällig zurückhaltend.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der FIFA-Beratungsausschuss für Menschenrechte in seinem ersten Bericht eine einigermassen brauchbare Auslegeordnung für eine Umsetzung der FIFA-Menschenrechtsstrategie geliefert hat.

Im zweiten Teil des Berichts bekräftigt die FIFA-Administration ihren Willen, sich mit den Empfehlungen des Ausschusses ernsthaft und praktisch wirksam auseinanderzusetzen. Dies klingt viel versprechend. Ob diese Empfehlungen auch wirklich in die Praxis umgesetzt werden, wird sich weisen.

Kommentar: Ohne Transparenz keine Glaubwürdigkeit

Die FIFA ist gut beraten, laufend öffentlich zu machen, welche Massnahmen und Standards sie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen auf den WM-Baustellen in Russland und Katar eingefordert hat und welche Wirkungen damit erzielt wurden.

Aktuell sind wir davon weit entfernt. Es finden sich unzählige Quellen zu den unhaltbaren Arbeitsbedingungen in Katar. Informationen zu den ergriffenen Gegenmassnahmen der FIFA sind kaum zugänglich. Die FIFA wies bisher immer wieder die Verantwortung von sich und liess verlauten, dass man sich der Risiken für die Gastarbeiter bewusst sei und in enger Zusammenarbeit mit den katarischen Behörden stetig daran arbeite, deren Situation zu verbessern. Konkrete Bestrebungen sind in der Regel in den Stellungnahmen der FIFA nicht zu erkennen.

Wiedergutmachung als Tatbeweis

In Ziffer 6. der Leitprinzipien verpflichtet sich die FIFA, bei negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte, die sie verursacht hat oder zu denen sie beigetragen hat, Wiedergutmachung zu leisten oder auf eine solche hinzuwirken. Dies gilt ebenfalls, wenn die negativen Auswirkungen auf die Menschenrechte mit der Beziehung der FIFA zu Dritten (z. B. Bauunternehmen) im Zusammenhang stehen.

Die katarische Justiz lässt nur sehr beschränkt Beschwerden von Arbeitnehmenden zu. So ist jetzt die FIFA gefordert, einen fairen aussergerichtlichen Beschwerdemechanismus zu schaffen, um sicherzustellen, dass den Opfern von Menschenrechtsverletzungen auf den katarischen (und auch auf den russischen) WM-Baustellen zu Wiedergutmachung verholfen wird. Eine solche Einrichtung wäre ein Tatbeweis, dass es die FIFA ernst meint mit den selbst auferlegten Leitprinzipien.

Umgekehrt muss man aber auch sagen: Sollte die FIFA keine konkreten Schritte unternehmen, um den Opfern zur Wiedergutmachung zu verhelfen, wäre dies ein deutliches Zeichen, dass die FIFA-Leitprinzipien als Totgeburt ihrer PR-Abteilung zu betrachten sind.