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Enttäuschender Bericht des Bundesrates zur Rohstoffbranche

02.04.2013

Ende März 2013 hat der Bundesrat seinen Grundlagenbericht zur Schweizer Rohstoffbranche veröffentlicht. Die Regierung anerkennt darin zwar das hohe Risiko für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzung durch Schweizer Rohstoffunternehmen. Nichtregierungsorganisationen (NGO) kritisieren den Bericht jedoch als ungenügend und mutlos und werfen dem Bundesrat vor, mit den präsentierten 17 Empfehlungen ausschliesslich auf Freiwilligeninitiativen zu setzen.

Reaktion statt Aktion

Verschiedene Studien und Berichte von NGOs haben bewirkt, dass die Schweizer Rohstoffbranche und mit ihr Unternehmen wie Glencore, Xstrata oder Holcim und deren teilweise fragwürdigen Geschäftsaktivitäten in den letzten Jahren vermehrt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind. Mit der Kampagne «Recht ohne Grenzen» haben sich rund 50 Organisationen, darunter auch humanrights.ch, zusammengeschlossen, welche sich für eine klarere Regulierung von international tätigen Unternehmen einsetzen. Allein in den Jahren 2011 und 2012 wurden sodann etwa 30 parlamentarische Vorstösse zur Thematik Rohstoffhandel eingereicht.

Der Bundesrat hat mit dem Grundlagenbericht nun auf diese verstärkte Aufmerksamkeit reagiert und sich mit Fragen zur Finanzmarktregulierung, Geldwäschereibekämpfung, Korruption sowie Menschenrechts-, Sozial- und Umweltstandards in der Rohstoffbranche befasst.

Keine neuen Zahlen, schwammige Empfehlungen

Obwohl drei Departemente (EDA, EFD, WBF) involviert waren, überzeugt der Bericht keineswegs. Für die Erklärung von Bern (EvB) ist zuerst enttäuschend, dass die Departemente «trotz monatelanger Recherchen kein neues, erhellendes Datenmaterial präsentieren können. So wird zwar die ‚grosse wirtschaftliche Bedeutung‘ betont, gleichzeitig aber offenbart: ‚Zahlen zu den Steuereinnahmen aus dem Rohstoffsektor gibt es zur Zeit keine.‘»

Der Grundlagenbericht benennt weiter zwar die heikelsten Problemfelder der Rohstoffbranche; die 17 ausformulierten Empfehlungen sind aber wenig aussagekräftig. Dies obwohl seit der Kampagne «Recht ohne Grenzen» und der von 135‘000 Menschen unterschriebenen Petition die Forderungen nach Gesetzesänderungen klar umschrieben sind: Neben einer Registrierungspflicht, detaillierten steuerlichen Vorschriften und Transparenzregeln sollen sich Schweizer Firmen, die im Ausland tätig sind, einer menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung (Human Rights Due Diligence) unterziehen müssen. Die Unternehmen sollen zudem auch für Menschenrechtsverletzungen und schwere Umweltvergehen ihrer ausländischen Tochterfirmen haften. Von diesen klaren Forderungen ist im Grundlagenbericht wenig bis gar nichts zu finden.

Förderung der Unternehmensverantwortung genügt nicht

Die Scheu vor verbindlichen Regulierungen hat zur Folge, dass der Bundesrat weiterhin auf freiwillige Initiativen setzen will – und ausserdem die eigene Staatenpflicht zur Regulierung im 50 Seiten starken Grundlagenbericht systematisch ausblendet. Dies ist für die NGO-Koalition «Recht ohne Grenzen» schlicht unverständlich, zeigt die Erfahrung doch, dass freiwillige Bestrebungen der Rohstofffirmen keineswegs genügen. Wie die EvB in ihrer Analyse zum Bericht schreibt, haben die Schweizer Unternehmen in den vergangenen Jahren im Ausland fortlaufend in grossem Ausmass Menschenrechtsverletzungen begangen. Sind die ausländischen Staaten nicht in der Lage, die Menschenrechte zu schützen, so ist es am Sitzstaat Schweiz, diese Lücken mit Regulierungen zu füllen.

Dass die Schweiz die Rohstoffbranche weiterhin nicht besser regulieren will, verteidigte Bundesrat Johann Schneider-Ammann anlässlich der Medienkonferenz zum Grundlagenbericht damit, dass Zurückhaltung eines der Rezepte für die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz sei. Diese Haltung scheint auch deshalb unsinnig, da es bloss eine Frage der Zeit sein dürfte, bis uns diese Geschichte einholen wird, wie Rudolf Strahm in seiner Kolumne im Tages-Anzeiger schreibt: Denn in den USA etwa müssen Rohstofffirmen Zahlungen an ausländische Regierungen über 100‘000 US-Dollar offenlegen. Die EU wird demnächst die Unternehmen mittels der Finanzmarkt-Richtlinie Mifid II kontrollieren.

Beantwortung verschiedener Parlamentsvorstösse steht noch aus

Das Fazit zum Grundlagenbericht fällt ernüchternd aus, doch ist das Ende der Fahnenstange noch nicht erreicht. Zahlreiche parlamentarische Vorstösse warten derzeit auf ihre Bearbeitung. Bis im Juni 2013 will der Bundesrat etwa eine rechtsvergleichende Studie zur Einführung einer menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflicht für Unternehmen vorlegen. Eine solche Sorgfaltspflicht würde auch Konsequenzen für die Schweizer Rohstofffirmen haben. Zu hoffen bleibt, dass die Studie und die darauf aufbauenden Vorschläge des Bundesrates greifbarer und befriedigender ausfallen werden als der nun veröffentlichte Grundlagenbericht zur Rohstoffbranche.

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