24.12.2013
Der Bangladesh Accord verpflichtet die unterzeichnenden Unternehmen, zu welchen auch Schweizer Firmen gehören, gewisse Sicherheitsstandards in ihren Zuliefertextilfabriken in Bangladesch durchzusetzen. Vertragsverletzungen durch die beteiligten Unternehmen können in internationalen Schiedsverfahren beurteilt und entsprechende Entscheide auf nationaler Ebene vollstreckt werden. Der Bangladesh Accord hat das Potential, eine Vorreiterrolle im Bereich der Verpflichtung zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen in Zulieferketten einzunehmen.
- Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh (Bangladesh Accord)
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR), Newsletter vom 11. Dezember 2013