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Ist Kritik am israelischen Staat antisemitisch?

19.09.2017

Die alte Kontroverse, inwiefern die Kritik an der israelischen Politik auch antisemitische Muster enthält, bricht immer wieder auf, wie gegenwärtig in der Schweizer Politik. Auch die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) widmete diesem heiklen Thema in der Juni-Ausgabe 2017 ihrer Zeitschrift «Tangram» zum Thema «Antisemitismus» einen Beitrag.

Ein Boykott in der Kritik

In der Schweizer Politik wurde die aktuelle Kontroverse durch die Kampagne «Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen» (BDS)  ausgelöst. Diese Bewegung ist vom Boykott gegen Südafrika in den 1980er-Jahren inspiriert. Sie richtet sich gegen Israel und ist eine Reaktion auf dessen Siedlungspolitik und auf die begangenen Menschenrechtsverletzungen. Die Kampagne fordert einen Boykott sämtlicher israelischer Produkte, inklusive kultureller und intellektueller Güter. Dabei werden drei Ziele verfolgt:  Erstens verlangt die Bewegung das Ende der israelischen Besetzung seit 1967, zweitens die rechtliche Gleichbehandlung von palästinensischen Bürgern/-innen in Israel und drittens das Recht auf Rückkehr von palästinensischen Flüchtlingen. Die Kampagne setzt mit dem Boykottaufruf ein klassisches zivilgesellschaftliches Mittel ein, um ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen, und hat dadurch eine heftige Debatte ausgelöst.

Die BDS-Kampagne wird von gewissen Stimmen als antisemitisch bezeichnet. Grund dafür ist, dass sie zu einem generellen Boykott israelischer Waren aufruft, ohne zwischen Produkten aus besetzten und nicht besetzten Gebieten zu unterscheiden. Zudem richtet sich der Boykott auch gegen kulturelle Güter und wissenschaftliche Projekte, falls diese auch nur teilweise vom Staat Israel finanziert werden. Einige sehen sogar Parallelen zur Nazi-Kampagne «Kauft nicht bei Juden» von 1933. 

Motion Imark

Auch in der Schweiz hat die Kampagne für Kontroversen gesorgt. Im Parlament wurde zwischen  März und September 2017 eine Motion zu diesem Thema diskutiert. Die Motion von Imark Christian (SVP/SO) hatte ursprünglich primär zum Ziel, die BDS-Kampagne zu schwächen. Sie forderte den Bundesrat auf, die Gesetzgebung so zu verändern, dass die Schweiz in Zukunft keine NGO-Projekte mehr direkt oder indirekt unterstützen kann, die zu Rassismus, Antisemitismus oder Hass aufrufen oder an einem Boykott an Israel beteiligt sind.

Didier Burkhalter, der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), lehnte die Motion zu Beginn klar ab. Sie sei einseitig und widerspreche dem Schweizer Vorsatz, den Dialog zu stärken, was für eine gesunde Gesellschaft absolut notwendig sei. Nur durch den Dialog könne eine Gesellschaft wieder Selbstvertrauen fassen und einen Friedensprozess in die Gänge leiten. Burkhalter betonte zudem, dass die Schweiz keine Organisationen unterstütze, die zu Hass oder Rassismus aufrufen, und die Schweiz sei auch nicht an Boykott-Kampagnen gegen Israel beteiligt. 

Trotzdem wurde die Motion im Nationalrat mit einer grossen Mehrheit von 111 gegen 78 Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen. Die Zivilgesellschaft fürchtete, dass dieser Entscheid ihr Recht auf freie Meinungsäusserung einschränken würde und dass er zu einer Tabuisierung des Israel-Palästina-Konflikts führen könnte.

Die aussenpolitische Kommission des Ständerates hat die Motion anschliessend so überarbeitet, dass die aus Sicht der Menschenrechtsorganisationen besonders problematischen Punkte entfernt wurden. Beispielsweise ist nun der Hinweis auf den Nahen Osten und auf den Boykott Israels weg. Zudem hat die Kommission den zweiten Teil der Motion weggestrichen. Dieser Teil sei zu generell und hätte es ermöglicht, dass sämtliche Unterstützungen an kritische Organisationen hätten verboten werden können. Somit hat der Ständerat schlussendlich eine Motion angenommen, die lediglich verlangt, dass die Schweiz sorgfältig prüft, dass sie keine Projekte unterstützt, die entweder rassistisch oder antisemitisch sind, egal aus welcher Region sie stammen. Diese Lösung wurde auch von Didier Burkhalter gutgeheissen. Dabei betonte er nochmals, dass Kritik eine wichtige Aufgabe und sogar eine Pflicht der Zivilgesellschaft sei.

Am 27. September 2017 wurden die Änderungen der Motion im Nationalrat diskutiert. Die Mehrheit der Kommission stimmte für die ständerätliche Version. Somit wurde die abgeschwächte Version der Motion nun definitiv angenommen.

Wer steckt hinter der Kampagne Anti-BDS?

Medienrecherchen zur Motion Imark haben aufgezeigt, dass diese von der Organisation «NGO Monitor» motiviert wurde. Es handelt sich dabei um eine Allianz mit rechter Gesinnung aus Israel, die versucht, sämtliche Organisationen, welche die Siedlungspolitik und die Menschenrechtsverletzungen Israels kritisieren, zu diskreditieren und auszugrenzen. NGO Monitor hat somit nicht nur die BDS im Visier, sondern auch viele weitere Organisationen, die sich für den Frieden und die Menschenrechte in der Region einsetzen. Beispiele solcher Organisationen sind B’Tselem und Breaking the silence. Die NGO B’Tselem hatte 2014 international für Aufsehen gesorgt, als sie die UNO aufforderte, die Kriegsverbrechen der israelischen Verteidigungskräfte aus dieser Zeit aufzudecken. Die Organisation Breaking the silence engagiert sich ebenfalls für die Menschenrechte. Sie setzt sich aus ehemaligen israelischen Militärangehörigen zusammen, die regelmässig Zeugenaussagen von Soldaten/-innen veröffentlichen, die zeigen, wie sich die Soldaten/-innen im Gaza und im Westjordanland verhalten und welche Aufträge sie bei Militäreinsätzen erhalten. Auch die Organisationen Amnesty International und Human Rights Watch sind im Visier von NGO Monitor. 

Gleichzeitig wird der Druck gegen die Zivilgesellschaft im Staate Israel erhöht. Im Mai 2017 hat das israelische Parlament ein Gesetz verabschiedet, welches es Ausländern/-innen verbietet, das Land zu betreten, wenn sie die Boykottmassnahmen gegen das Land unterstützen. Israelische Staatsbürger/innen, die mit dem Boykott sympathisieren, müssen eine Busse von bis zu 10‘000 Euro bezahlen.

Ein Jahr zuvor hatte zudem ein umstrittenes Gesetz über die ausländische Finanzierung von NGOs, welche palästinensische Interessen vertreten, für nationales und internationales Aufsehen gesorgt.

Ein neuer Ausdruck von Antisemitismus ?

Es ist nicht einfach, die berechtigte Kritik an Israel von einem versteckten Antisemitismus zu unterscheiden. Gemäss der aktuellen Tendenz, wie sie das Tangram Heft vom Juni 2017 der Eidgenössischen Kommission für Rassismus beschreibt, wird Israel-Kritik auf globaler Ebene oft als zeitgenössische Form des Antisemitismus betrachtet. Der Antisemitismus sei nie vollständig aus Europa verschwunden, auch nicht direkt nach 1945, sondern er habe sich nur verwandelt. Er sei – zumindest zum Teil – politisch geworden und habe sich stark mit dem Palästina-Israel-Konflikt verknüpft, selbst wenn er auf viel älteren Vorstellungen beruht.

Die Kritik am Staat Israel wurde folgerichtig auch in die Definition von Antisemitismus aufgenommen, welche die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) vorschlägt. Im Jahr 2005 lautete die Definition wie folgt: «Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.» Es folgt die Passage zum israelbezogenen Antisemitismus, an der sich die Kritik entzündet: «Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.» In der neueren Version von 2016 wurde dieser Teil anhand des folgenden Zusatzes relativiert: «Kritik, ähnlich derjenigen gegenüber anderen Ländern, kann indes nicht als antisemitisch eingestuft werden.»

Bald eine europäische Norm?

Trotz dieses Zusatzes sorgt die Definition weiterhin für Unruhe in der Zivilgesellschaft. Diese befürchtet, dass sämtliche Kritik an Israel illegal werden könnte. Für eine Polemik sorgen unter anderem auch die Beispiele, welche die Definition der IHRA begleiten. Diese beinhalten auch israelbezogene Kritik. Ein Beispielsatz lautet wie folgt: «Dem jüdischen Volk das Recht auf Selbstbestimmung verweigern, indem beispielsweise gesagt wird, dass die Existenz des israelischen Staates ein rassistischer Akt ist».

Die Befürchtungen der NGOs wurden zudem noch durch eine Resolution des europäischen Parlaments verstärkt, welches alle Staaten, Institutionen und Agenturen der Europäischen Union dazu auffordert, die operationelle Definition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance zu übernehmen. Dadurch soll die Arbeit der Justiz - antisemitische Attacken zu erkennen und zu bekämpfen - vereinfacht werden. Die Staaten könnten sich dabei ein Beispiel an Grossbritannien und Österreich nehmen, da diese Länder die Definition bereits als Norm anerkannt haben.

Die Resolution des europäischen Parlaments ist nicht bindend und ihre Auswirkungen bleiben somit gering. Auf die Schweiz hat die Resolution zudem keinen unmittelbaren Einfluss, da diese nicht der Europäischen Union angehört. Trotzdem gibt sie einen Hinweis über die aktuelle Tendenz.

Mehr Antisemitismus

Der Entscheid des europäischen Parlaments entstammt einem spezifischen Kontext. Das Parlament will damit gegen den antisemitischen Aufschwung vorgehen, welcher die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) auf europäischer Ebene festgestellt haben. Die Zunahme an Antisemitismus ist vor allem auf den Israel-Palästina-Konflikt zurückzuführen. Eine Tendenz, die sich auch in der Schweiz bemerkbar macht (lesen Sie hierzu unseren Artikel).

Im Jahr 2014 hat die europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) festgestellt, dass in vielen Ländern mit einer wachsanden Anzahl von muslimischen Immigranten/-innen die antisemitischen Tendenzen zunahmen. Dies vor allem unter der jüngeren Bevölkerung. Die Spannungen wurden durch das Aufflammen der Gewalt im Nahen Osten ausgelöst und führten zu einer generellen Missgunst gegenüber Juden und Jüdinnen. Die politische Debatte, die auf die jüngsten Auseinandersetzungen im Nahen Osten folgte, unterschied zu wenig zwischen der Kritik am Staat Israel, wie jeder andere Staat auch kritisiert würde, auf der einen Seite und dem öffentlichen Ausdruck von Hass gegenüber dem jüdischen Volk auf der anderen Seite.

Kritik ist möglich und auch notwendig

Schlussendlich sind sich die Spezialisten/-innen einig: Israel muss sich wie jedes andere Land an das internationale Recht halten und muss kritisiert werden, wenn es dies nicht tut. Für Monique Eckmann - Soziologin und emeritierte Professorin der Fachhochschule Westschweiz, Hochschule für Soziale Arbeit in Genf - ist es kritisch, wenn Personen sich nicht mehr trauen zu sagen, was sie vom Israel-Palästina Konflikt halten, aus Angst, antisemitisch zu wirken. In einem Interview im Tangram sagt sie, dass ein klarer Unterschied darin liegt, eine Gesetzgebung zu kritisieren oder die Existenz eines Staates komplett zu hinterfragen. Wer eine diskriminierende oder undemokratische Gesetzgebung kritisiert und verlangt, dass diese geändert wird, oder wer die Annektierung gewisser Gebiete kritisiert, sei noch lange nicht antisemitisch. Für die Expertin wird die rote Linie dann überschritten, wenn Symbole und Argumente aus antisemitischen Kontexten beigezogen oder wenn Emotionen zum Ausdruck gebracht werden, die eine generelle Missgunst gegenüber Juden/-innen oder Israel bekunden.

Kommentar von humanrights.ch: Graue Zone

Versteckt sich hinter der Kritik an Israel Antisemitismus? Instrumentalisieren gewisse antisemitische Bewegungen den Israel-Palästina-Konflikt für ihre Zwecke?  Diese Vermutung liegt nahe, wenn Kritik an der Politik Israels schnell in einen generellen Hass gegen Personen mit jüdischem Glauben umschlägt, unabhängig davon, wo und wie sie leben. 

Die Frage kann aber auch umgedreht werden: Gibt es eine Instrumentalisierung des Kampfes gegen Antisemitismus von gewissen Befürwortern/-innen der israelischen Politik, um jegliche Kritik daran zu diskreditieren? Auch diese Vermutung liegt nahe. Monique Eckmann hat es im Tangram passend formuliert, als sie sagte, dass der Vorwurf des Antisemitismus nur allzu schnell jenen Bewegungen angehängt wird, die sich mit den Palästinensern/-innen solidarisieren. Dies führt zu einer gefährlichen Verwässerung des Begriffs «Antisemitismus». Staat und Bevölkerung werden in denselben Topf geworfen. Dabei existiert eine israelische Opposition: Es gibt Organisationen in Israel, die sich engagiert für die Menschenrechte und den Frieden einsetzen.

Diese Kräfte sollten unterstützt werden, unabhängig davon, welcher Religion sie angehören. Das internationale Recht muss auch in der Nahost-Region eingehalten werden, und es ist nicht akzeptabel, dass es instrumentalisiert oder tabuisiert wird.