28.02.2007
Der 46-jährige SVP-Politiker André Corboz (Gemeindepolitiker in Bex VD und Grossratskandidat) wurde vom Strafgericht Vevey wegen rassistischer Hassrede (Art. 261bis StGB) verurteilt. Das Strafmass beläuft sich auf 90 Tagessätze zu 150 Franken Geldstrafe; dazu kommen eine Busse von 1500 Franken wegen Sachbeschädigung und die Gerichtskosten. Damit ist das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes gefolgt.
Rassistische Sprayereien
Corboz hatte im Mai 2005 Sprüche wie "Neger geht heim" oder "Neger raus" an Hauswände gesprayt. Laut Gericht gebe es bei diesen Äusserungen keinerlei Interpretationsspielraum. Corboz' Verteidigung hatte argumentiert, die Sprayereien seien nicht rassistischer Natur. Vielmehr sei es ein Hilfeschrei wegen anhaltendem Drogenhandel in Bex (VD) durch Asylsuchende.
Protest durch SOS Racisme
Zu Beginn der Verhandlung hatte das Gericht der Organisation SOS Racisme das Recht abgesprochen, als Zivilklägerin aufzutreten. Der Anwalt der Organisation protestierte vergeblich, dass es so den Opfern der Sprüche verunmöglicht werde, sich zu wehren.
Antrag zur Schliessung des Asylheims abgelehnt
Corboz und andere SVP-Politiker hatten im Anschluss an Proteste der Asylsuchenden gegen Corbaz' Sprayereien die Schliessung des Asylheims in Bex (VD) gefordert. Die waadtländer Regierung hat einen entsprechenden Antrag des Gemeinderates von Bex allerdings abgelehnt.