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Motion gegen rassistische Diskriminierung in der Arbeitswelt 

24.02.2005

Mit der Motion vom 14. Dezember 2004 beauftragt die Grüne Partei den Bundesrat, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der einen umfassenden und effektiven Schutz gegen rassistische Diskriminierungen in der Arbeitswelt gewährleistet. Der Ausdruck «rassistische Diskriminierungen» bezeichnet Diskriminierungen aufgrund der ethnischen und nationalen Herkunft, der Hautfarbe, der ethnischen Zugehörigkeit, der religiösen Überzeugung und der fahrenden Lebensform. In der Arbeitswelt finden sich derartige Diskriminierungen bei der Stellensuche, im Anstellungsverfahren, Lohn, Beförderung, Aus-, Weiterbildung und Umschulung und sonstigen Arbeitsbedingungen. Das Gesetz soll die Mängel im materiellen Recht beheben und die Niederschwelligkeit des Verfahrens garantieren.

Wortlaut der Motion

«Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher einen effektiven Rechtsschutz bietet vor unmittelbarer und mittelbarer Diskriminierung in der Arbeitswelt auf Grund der "Rasse", der ethnischen und nationalen Herkunft, der Religion und der fahrenden Lebensform.

Das Gesetz soll einen umfassenden Schutz gewährleisten, insbesondere: bei der Stellensuche, bei der Anstellung, bei der Festsetzung des Entgeltes und anderer Vertragsinhalte, bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, bei der Aus-, Weiterbildung und Umschulung, bei der Beförderung, bei den sonstigen Arbeitsbedingungen und bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass bei einer Diskriminierung das Verfahren so ausgestaltet ist, dass die Betroffenen sich über Schutzmöglichkeiten informieren können und sie den Rechtsschutz unabhängig von ihrer finanziellen Situation in Anspruch nehmen können. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass der Rechtsschutz nicht an der Beweislast scheitert und dass aussergerichtliche und gerichtliche Vergleiche bzw. Urteile resultieren, welche Nachteile verhindern und wiedergutmachen. Das Gesetz soll Massnahmen vorsehen, die Hürden beim gleichberechtigten Zugang zur Arbeitswelt und in der Arbeitswelt beseitigen.

Der Bundesrat soll sich am Gleichstellungsgesetz (GlG), an den EU-Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG und an den bereits auf der Basis der EU-Richtlinien geschaffenene nationalen Gesetzen der EU-Länder orientieren.»

Der Bundesrat beantragt in seiner Antwort vom Februar 2005 die Motion abzulehnen.